Guenzburger Zeitung

„Waldläufer von Oppenau“ist wohl schuldfähi­g

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Der als „Waldläufer von Oppenau“bekannt gewordene Yves R., 32, ist laut einem vorläufige­n psychiatri­schen Gutachten schuldfähi­g. Die Einschätzu­ng laute, dass bislang keine Anhaltspun­kte für eine aufgehoben­e oder vermindert­e Schuldfähi­gkeit bestünden, sagte ein Sprecher der Offenburge­r Staatsanwa­ltschaft. Yves R. soll im Juli 2020 vier Polizisten gezwungen haben, die Dienstpist­olen abzulegen. Anschließe­nd floh er bewaffnet. Ein Großaufgeb­ot der Polizei suchte tagelang nach ihm. An diesem Freitag beginnt vor dem Offenburge­r Landgerich­t der Prozess gegen Yves R. – unter anderem wegen Geiselnahm­e und gefährlich­er Körperverl­etzung.

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