„Waldläufer von Oppenau“ist wohl schuldfähig
Der als „Waldläufer von Oppenau“bekannt gewordene Yves R., 32, ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldfähig. Die Einschätzung laute, dass bislang keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit bestünden, sagte ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft. Yves R. soll im Juli 2020 vier Polizisten gezwungen haben, die Dienstpistolen abzulegen. Anschließend floh er bewaffnet. Ein Großaufgebot der Polizei suchte tagelang nach ihm. An diesem Freitag beginnt vor dem Offenburger Landgericht der Prozess gegen Yves R. – unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung.