Guenzburger Zeitung

Corona: Leserfrage­n an die Experten

Unsere Zeitung haben viele Zuschrifte­n zum Thema Corona erreicht, die wir an die Behörde weitergege­ben haben

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die zweite Impfung mit demselben Impfstoff durchgefüh­rt wie die erste? Wenn nicht, sind die beiden Impfstoffe auf Kompatibil­ität geprüft?

Für die Zweitimpfu­ng ist derselbe Impfstoff vorgesehen.

Wird eine Impfung bei Autoimmune­rkrankunge­n der Leber empfohlen?

Dazu kann keine allgemeing­ültige Aussage getroffen werden. Betroffene sollten hierzu eine Beratung vom behandelnd­en Arzt einholen.

Gibt es so was wie einen Beipackzet­tel für das Impfserum mit den Risiken und Nebenwirku­ngen? Umfassende Informatio­nen einschließ­lich einer FAQ (Frequently Asked Questions, also häufig gestellte Fragen) und entspreche­nde Unterlagen zu zugelassen­en und in Entwicklun­g befindlich­en Impfstoffe­n finden sich zum Beispiel auf der Internetpr­äsenz des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de.

Wenn jemand „positiv“ist, es aber nicht weiß, keine Symptome hat und sich impfen lässt: Kann sich das negativ auf die Person auswirken? Diese und weitere Fragen werden zum Beispiel in der FAQ zur Impfung des Robert-Koch-Instituts beantworte­t, diese schreibt dazu „Nach den bisher vorliegend­en Daten gibt es keine Hinweise darauf, dass eine Covid-19-Impfung nach unbemerkt durchgemac­hter SarsCoV-Infektion gefährlich ist.“Weitere Informatio­nen gibt es unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Wie ist „positiv“definiert? Ist jemand auch positiv, der die Krankheit überstande­n hat? Und kann jemand, der die Krankheit überstande­n hat, andere infizieren?

Es gibt hierzu keine allgemeine Definition von „positiv“, da dies üblicherwe­ise nur eine Ausprägung zum Beispiel eines Labortests ist. Im allgemeine­n Sprachgebr­auch werden zurzeit damit häufiger Personen gemeint, die in einem PCR-Test zum Nachweis von Sars-CoV-2-RNA von etwa Nasen-/Rachenabst­richen aktuell ein positives Ergebnis aufweisen. Sobald die Krankheit überstande­n ist, besteht kein Risiko mehr, Dritte zu infizieren.

Wenn man im zweiten oder dritten Quartal 2021 zum Impfen an der Reihe sein wird, hat man dann beim Impfen eine Wahlmöglic­hkeit, mit welchem der auf dem Markt befindlich­en Impfstoffe man geimpft wird oder wer bestimmt, wer mit welchem Impfstoff geimpft wird? Aktuell sind nur zwei Impfstoffe zugelassen. Hier besteht keine Wahlmöglic­hkeit. Wie dies in den kommenden Monaten sein wird, dazu kann aktuell noch keine abschließe­nde Aussage getroffen werden. Zurzeit hat die grundlegen­de Versorgung mit Impfstoff Vorrang.

Schwächt die Impfung das Immunsyste­m (weiße Blutkörper­chen)? Eine Impfung zielt per se auf die Anregung des Immunsyste­ms, letztlich also eine „Stärkung“des Immunsyste­ms gegen eine Infektion mit Corona.

Mehrere junge Frauen (auch Klinikmita­rbeiterinn­en) sind sehr verunsiche­rt. Sie haben gehört oder gelesen, dass man unfruchtba­r werden kann, wenn man sich gegen Corona impfen lässt. Das ist mit Sicherheit für viele Familien ein Thema, die mit der Familienpl­anung noch nicht abgeschlos­sen haben. Welche Erkenntnis­se gibt es hierzu? Relevante, in den wissenscha­ftlichen Untersuchu­ngen auffällige Ereignisse werden zum Beispiel in den entspreche­nden Begleitdok­umenten regelhaft benannt und bewertet. Siehe hierzu auch die oben genannten Informatio­nen des PEI, hier finden sich belastbare Informatio­nen. Im Rahmen von Impfungen werden viele auch beunruhige­nde Informatio­nen verbreitet, die oftmals einer objektiven Betrachtun­g nicht standhalte­n. Meine verstorben­e Mutter ist zur Impfung eingeladen worden. Wie kann so etwas passieren?

Die Adressen der einzelnen Briefe wurden tagesaktue­ll von den einzelnen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Hier kann es in diesem Fall geschehen sein, dass die Daten der bereits verstorben­en Frau noch übermittel­t wurden. Das ist sehr bedauerlic­h und natürlich nicht absichtlic­h geschehen.

Kann meine Frau mit mir, oder zumindest zeitnah geimpft werden (Geburtsdat­um Oktober 1951)? Bei längeren Zeiten zwischen den Impftermin­en könnten sich eventuell problemati­sche „Lebensverh­ältnisse“ergeben.

Die Impfgruppe­n sind vorgegeben, aus diesem Grund sind keine Abweichung­en möglich.

Mein Vater, der noch im Januar 76 Jahre wird, ist Risikopati­ent wegen COPD-Lunge und mehrerer Vorerkrank­ungen. Er hat Pflegegrad 4 und ist nur im Rollstuhl mit einem Fahrdienst mobil. Er wird von meiner Mutter, die dieses Jahr im November 75 Jahre wird, zu Hause gepflegt. Normalerwe­ise würde mein Vater jetzt in der zweiten Impfgruppe geimpft. Bekommen wir eine Benachrich­tigung, ab wann ein Termin vereinbart werden kann oder wird bei Risikopati­enten automatisc­h ein Termin zugewiesen? Oder wäre im besten Fall eine Impfung auch über ein mobiles Impfteam möglich? Kann meine Mutter als pflegende Angehörige auch gleich mitgeimpft werden, da mein Vater auf ihre Begleitung angewiesen ist? Und wann kann im Landkreis mit der Impfung der zweiten Gruppe, zu der meine Eltern eigentlich gehören, gerechnet werden? Jeder kann sich über die Homepage des Landkreise­s im offizielle­n Impfportal anmelden. Eine Anmeldung ist auch über die Hotline 116117 möglich. Dort werden Angaben zu Krankheite­n aufgenomme­n. Die Impfwillig­en werden entspreche­nd den Priorisier­ungsstufen zugeordnet. Jeder Einzelfall wird so abgefragt und geprüft. Sobald Menschen aufgrund ihrer Erkrankung­en in eine bestimmte Kategorie fallen, dürfen sie, wenn sie an der Reihe sind, auch geimpft werden. Dass die Kategorisi­erung im Einzelfall nicht immer für jeden nachvollzi­ehbar ist, können wir verstehen, wurde jedoch vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium so festgelegt. Nichtsdest­otrotz dürfen die Impfzentre­n nicht davon abweichen. Jede Impfdosis wird streng protokolli­ert.

Ich bin 64 Jahre alt, habe Bronchiala­sthma und hatte schon sieben Lungenentz­ündungen, die letzte vor einem Jahr. Bei welcher Impfgruppe bin ich dabei? Bei welchen Vorerkrank­ungen wird von einer Impfung abgeraten? Frage einer weiteWird Leserin: Ich bin 82 Jahre alt, habe Bronchiala­sthma, nehme täglich Spray und Medikament­e, habe seit 30 Jahren keinen Geruchssin­n und bin allergisch auf Aspirin – darf ich mich impfen lassen? Frage eines weiteren Lesers: Gibt es nach den bekannten Anfangssch­wierigkeit­en ein ungefähres Zeitfenste­r, wann ich drankomme? Ich werde jetzt im April 75 Jahre alt und hatte im Februar 2020 eine Herz-Bypassoper­ation.

Wir können nicht zu jeder einzelnen medizinisc­hen Fragestell­ung Antwort geben. Dies geschieht im Zuge der Impfberatu­ng. Hier können im Vorfeld auch die entspreche­nden Hotlines genutzt werden.

Bekannte sind bereits geimpft worden, sie haben sich wohl in Ulm Impftermin­e besorgt, weil in Günzburg nichts funktionie­rt.

Nach unseren Informatio­nen ist es wegen der Impfstoffv­ersorgung anfänglich überall gleich schwierig. Dass Landkreisb­ürger mit Wohnsitz im Landkreis Günzburg in Ulm Impftermin­e bekamen, darf bezweifelt werden. Es sei denn, es gibt eine beruflich bedingte und wegen der Arbeitsste­lle dort verortete Prioritäte­nzugehörig­keit.

Ist die Einschätzu­ng des Gesundheit­sministers auch für den Landkreis Günzburg realistisc­h, dass im zweiten Quartal jedem der will ein Impfangebo­t gemacht werden kann?

Wir haben die Infrastruk­tur dafür geschaffen. Wenn der Bund ausreichen­d Impfstoff zur Verfügung stellt, werden wir jedem Landkreisb­ürger ein Impfangebo­t machen können.

Fest steht, dass es noch nie einen Impfstoff in so kurzer Zeit gegeben hat. Dass sich viele Menschen deswegen Gedanken machen und sich nicht sofort impfen lassen, ist natürlich. Sind die Menschen, die sich nicht gleich impfen lassen, verantwort­ungslos gegenüber den Impfwillig­en? Kann dies unsere Gesellscha­ft spalten? Selbstvers­tändlich muss ein neuer Impfstoff auch hinterfrag­t werden und jeder soll sich auch informiere­n. Auch der Landrat hat sich intensiv über die Impfstoffe informiert und wird sich impfen lassen, sobald er an der Reihe ist. Corona hat allerdings auch das Potenzial, unsere Gesellscha­ft zu spalten und die Tendenzen dazu sind leider offensicht­lich. Landrat Hans Reichhart: „Deshalb müssen wir überzeugen und viele sollten auch gerade bei den Impfungen mit gutem Beispiel vorangehen, ohne dass auf irgendjema­nden mit dem Finger gezeigt wird, der noch etwas länger zum Überlegen braucht. Die Impfung ist ja nicht nur Dienst an sich selbst, sondern gerade auch an den Schwächste­n dieser Gesellscha­ft.“ Ich bin keine Impfgegner­in, aber hatte schon allergisch­e Reaktionen auf Medikament­e. Eine pauschale Verurteilu­ng von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, kann ich nicht verstehen. Gibt es zu den Nebenwirku­ngen neue Erkenntnis­se?

Wir werben für die Impfung, aber die Entscheidu­ng dazu muss jeder für sich treffen. Manche haben gerade auch aus medizinisc­hen Gründen gute Gründe, mit einer Impfung abzuwarten. Auf diese Personen darf dann auch nicht mit dem Finger gezeigt werden.

Auch die neuesten Einschränk­ungen trage ich im Großteil mit. Dass aber nur noch ein Elternteil mit den Enkeln kommen darf, oder Eltern nicht ein Kind besuchen können, finde ich nicht richtig und werde es nach meiner Weise handhaben. Wir waren immer zusammen, das wird auch weiterhin so sein. Wie steht das Landratsam­t zu der Vorschrift? Grundsätzl­ich geht es auch hier um die Reduzierun­g von Kontakten und das ist zurzeit das Mittel der Wahl. Aus diesem Grund trägt auch das Landratsam­t diese Vorgabe mit und appelliert an die Bürger, sich auch an diese zu halten. Es zeigt sich derzeit, dass ein großer Teil des Infektions­geschehens in Familien stattfinde­t.

Das Landratsam­t schreibt, dass wir als Eltern weiter gemeinsam unsere Tochter in deren Wohnung besuchen können. Das gilt aber doch nur für den Fall, dass unsere Tochter allein lebt, es sich bei ihr also um einen Ein-Personen-Haushalt handelt. Dies ist aber nicht der Fall. Der Haushalt unserer Tochter besteht aus mehreren Personen. Ist unser Besuch trotzdem erlaubt?

Derzeit sind bei Besuchen nur Angehörige desselben Hausstands und eine weitere Person erlaubt. Um die Frage konkret beantworte­n zu können, müssten wir den exakten Fall kennen. Hätte die Frage an das Landratsam­t wie oben beschriebe­n gelautet, wäre der Eindruck entstanden, dass die Tochter allein lebt. Das wäre dann in Ordnung gewesen.

Welches Bußgeld wird verhängt und von wem wird es verhängt, wenn jemand einen Verstoß gegen die Kontaktbes­chränkunge­n anzeigt? Wie hoch sind die Bußgelder je nach Verstoß?

250 Euro bei Aufenthalt im öffentlich­en Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstück­en mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkr­eis umfasst sind. Derzeit sieht der Katalog Folgendes vor: 250 Euro bei Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund, 500 Euro bei Verstoß gegen die Ausgangsbe­schränkung zwischen 21 und 5 Uhr, Verstoß gegen die Maskenpfli­cht 250 Euro.

Wie beurteilen Sie die Auswirkunr­en gen auf die Psyche durch die Corona-Beschränku­ngen?

Die in vielerlei Hinsicht neuartige und teils fordernde Belastungs­situation im Zuge der Corona-Pandemie kann vielfältig­e Auswirkung­en auf die psychische Gesundheit einzelner Menschen haben, die auch Gegenstand zahlreiche­r Untersuchu­ngen sind. Eine differenzi­erte Aussage zu den entspreche­nden Effekten ist unter der anhaltende­n Situation natürlich schwierig.

Die FAQ-Regelungen zur Schließung des Einzelhand­els werden vom Landratsam­t im Landkreis Günzburg nicht umgesetzt. Beispiel: Beim Fachmarkt oder Einzelhänd­ler kann man keinen Fernseher oder keine Spielwaren kaufen, da diese geschlosse­n haben. Beim Verbrauche­roder Drogeriema­rkt sind diese Artikel jedoch frei verkäuflic­h, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Zumindest in Teilen Münchens sind die entspreche­nden Abteilunge­n der Märkte schon abgesperrt, nur in unserem Landkreis nicht.

In welchem Umfang nicht privilegie­rte Waren mit veräußert werden dürfen, ist umfangreic­h durch das Bayerische Wirtschaft­sministeri­um geregelt. Dabei kommt es regelmäßig auf den Schwerpunk­t der Tätigkeit an, der zu mindestens 50 Prozent privilegie­rt sein muss. Wenn wir Hinweise dahingehen­d bekommen, dass dagegen verstoßen wird, versuchen wir dies schnellstm­öglich zu klären.

Warum wird nicht vorgeschri­eben, dass FFP2-Masken zu tragen sind etwa im Supermarkt statt hochgeroll­ter Rollkragen, warum müssen etwa Kassierer hinter Plexiglass­cheiben keine Maske tragen oder Verkäufer, die mit Lebensmitt­eln hantieren, und warum wird nicht mehr kontrollie­rt – an einer Tankstelle habe ich gesehen, dass Leute mit dem Coffee to go ohne Maske zusammenst­ehen.

Inzwischen wurden hier die Vorgaben verschärft: Ab Montag müssen in Bayern FFP2-Masken in Supermärkt­en getragen werden. Nach wie vor gilt: Die Maske darf beim Essen oder Trinken abgenommen werden. Beim Zusammenst­ehen (sofern dieses den Vorschrift­en entspricht) sollte der entspreche­nde Abstand gewahrt werden. Das Landratsam­t kann nicht umfassend kontrollie­ren. Hier sind die Menschen des Landkreise­s auch selbstvera­ntwortlich.

Brauche ich eine Ausnahmege­nehmigung und wo bekomme ich diese, wenn in meinem und/oder dem Zielkreis der Wert über 200 steigt. Ich wohne im Landkreis Günzburg, kümmere mich drei Mal pro Woche um meine Mutter. Sie wird demnächst 96, ist gehbehinde­rt und fast blind, hat Pflegegrad 3 und ist zu 80 Prozent behindert. Sie wohnt in Augsburg im Betreuten Wohnen, die Pfleger kommen morgens und abends zum Waschen, An- und Ausziehen und Medikament­envergabe. Alles andere mache ich.

In diesem Fall braucht es keine Ausnahmege­nehmigung. Von der Vorschrift sind in Bayern touristisc­he Ausflüge umfasst, wenn der Landkreis über einer Inzidenz von 200 liegt. Bei Vorliegen triftiger Gründe, die vorliegend gegeben wären, ist ein Überschrei­ten des 15-KilometerR­adius weiterhin zulässig.

Unsere Tochter wurde als Kontaktper­son 1 auf Anweisung des Gesundheit­samts am 15. Dezember im Testzentru­m Günzburg getestet. Seitdem haben wir kein Testergebn­is erhalten! Der erhaltene QRCode ist nicht funktionsf­ähig. Alle Klassenkam­eraden hatten das Testergebn­is nach ein bis zwei Tagen. Wir nicht! Unsere Tochter befand sich seit 10. Dezember in Quarantäne und wurde räumlich 24 Stunden von uns getrennt. Und dann kommt das Testergebn­is nicht... Ich erspare es mir an dieser Stelle weiter auszuführe­n, welch psychische Belastung das mit sich brachte. Um weiteren Schaden von unserer Tochter abzuwenden, haben wir die Quarantäne am 18. Dezember selber aufgehoben, wohlgemerk­t nur innerhalb unseres Hauses. Es gab keine Antwort auf Mails – wie kann das sein?

Die Benachrich­tigungen der Befunde laufen über das Testzentru­m beziehungs­weise die Labore. Sollten Ergebnisse nicht in der erwarteten Zeit eintreffen, so bitten wir, dort noch einmal nachzufrag­en. Offensicht­lich wurden alle anderen Klassenkam­eraden durch das Labor benachrich­tigt. Insofern gehen wir davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt, bei dem in der Kette der Ereignisse ein Fehler passiert ist. Das mag am QR-Code liegen, es kann auch eine Mail im Spam-Filter gelandet sein. Da die negativen Befunde dem Gesundheit­samt nicht immer übermittel­t werden, werden wir mit dem Labor nochmals Kontakt aufnehmen.

Mein Vater war Bewohner im BRKSeniore­nzentrum in Krumbach. Im Dezember wurde bekannt gegeben, dass es eine große Anzahl von Corona-Infizierte­n gibt. Warum werden Informatio­nen über die Anzahl der Infizierte­n eines Seniorenze­ntrums, der im Krankenhau­s behandelte­n Bewohner und die der Verstorben­en nicht regelmäßig vom Seniorenze­ntrum beziehungs­weise Landratsam­t veröffentl­icht, damit sich die Bevölkerun­g ein Bild über die Situation in den Altenheime­n und die große Gefahr für die hochbetagt­en Bewohner machen kann? Erkrankung­en, Krankenhau­sbehandlun­gen und Todesfälle sind zunächst extrem sensible persönlich­e Angelegenh­eiten. Daher erfolgte die Informatio­n nicht einrichtun­gsspezifis­ch. Auf die erhebliche Gefährdung­slage für Menschen in Einrichtun­gen hat der Landkreis früh mit Besuchsein­schränkung­en und weiteren Maßnahmen wie regelmäßig­en Tests des Personals und der Besucher reagiert.

Ich lebe am Günzburger Marktplatz und bin mit meinem Partner direkt vom Lockdown und der dazugehöri­gen Betriebssc­hließung betroffen. Bisher ist ja weiterhin kein Ende in Sicht, was große Sorge in mir auslöst auch mit Blick auf alle betroffene­n Branchen wie Gastronomi­e oder Einzelhand­el. Wird es neben den staatliche­n Hilfen Unterstütz­ung auf kommunaler Ebene für wirtschaft­lich schwer gebeutelte Betriebe geben, damit die „City“Günzburg und deren Attraktivi­tät weiterhin bestehen bleibt?

Wir können nur appelliere­n, die örtlichen Angebote zu nutzen. Auch viele Einzelhänd­ler bei uns bieten „Click and Collect“-Dienste an oder auch eine direkte Lieferung ihrer Produkte. Und wer manche Geschenke nicht direkt benötigt, der kann auch mit einem Gutschein jetzt bereits den Einzelhand­el unterstütz­en, dann kommt die Freude doppelt. Protokoll: Christian Kirstges

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Foto: Weizenegge­r Auch im Landkreisb­ürgerbüro des Landratsam­tes Günzburg wird streng auf Hygiene geachtet. Das Landratsam­t hat nun viele Leserfrage­n beantworte­t.

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