Pünktlich auch im Winter
Welche Pflichten Beschäftigte haben
berlin Arbeitnehmer sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen – auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das Wegerisiko tragen, zählen vereiste Straßen oder verspätete Züge nicht als Ausrede. Konkret: Wer nicht rechtzeitig da ist, hat für die Ausfallzeit keinen Anspruch auf Lohn. Die verpassten Stunden müssen Arbeitnehmer laut DGB aber nicht nachholen. Wer ein Überstundenkonto führt, könne die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbuchen und später nachholen.
Ob eine Abmahnung bei einer Verspätung aufgrund der Witterung gerechtfertigt ist, sei abhängig vom Einzelfall. Bei unerwartetem Wintereinbruch oder einem durch Unfall verursachten Verkehrschaos sei eine Abmahnung nicht gerechtfertigt. Arbeitnehmer müssten sich aber informieren, ob Schnee und Eis zu erwarten sind und etwa mehr Zeit für die Anfahrt einplanen. Wer an mehreren Tagen „wetterbedingt“zu spät kommt, riskiere eine Abmahnung. Wichtig: bei jeder Verspätung den Arbeitgeber umgehend informieren.