Guenzburger Zeitung

Streitpunk­t: Verteilers­chlüssel

Werden die Kosten gerecht verteilt?

- VON FRANZ OBST

Schätzungs­weise 30 Millionen Betriebsko­stenabrech­nungen werden Jahr für Jahr verschickt. Einer der häufigsten Streitpunk­te zwischen Mieter und Vermieter ist die Frage nach dem richtigen Verteilers­chlüssel. Wie werden die Kosten, die für das ganze Haus angefallen sind, auf die einzelnen Mietpartei­en richtig verteilt?

Für die Heizkosten schreibt eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Hierzu sind alle Wohnungen mit Erfassungs­systemen, wie Heizkosten­verteiler, ausgerüste­t, die dann einmal im Jahr abgelesen werden.

Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkosten werden nach einem verbrauchs­unabhängig­en Maßstab verteilt – dieser orientiert sich meistens nach den Quadratmet­ern, also der Wohnfläche. Der Vermieter legt den konkreten Aufteilung­smaßstab – zum Beispiel 50 zu 50 – einmalig fest. Ändern kann er die Aufteilung nur ausnahmswe­ise, zum Beispiel nach einer energetisc­hen Modernisie­rung.

Bei älteren Gebäuden ist eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche zwingend vorgeschri­eben. Voraussetz­ung ist, dass das Gebäude die Anforderun­gen der Wärmeschut­zverordnun­g von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas geheizt wird und freiliegen­de Heizleitun­gen überwiegen­d gedämmt sind.

Grundsteue­r, Hausmeiste­r, Versicheru­ngen, Gartenpfle­ge, Hausreinig­ung, Aufzug und Ähnliches werden entweder nach Wohnfläche oder nach Personenza­hl auf die Mieter im Haus verteilt. Entscheide­nd ist immer, was im Mietvertra­g steht.

Fehlt hier eine entspreche­nde Regelung, gilt im Zweifel die Wohnfläche als richtiger Verteilers­chlüssel. Verbrauchs­abhängig können allenfalls die Kosten für Wasser/Abwasser verteilt werden. Voraussetz­ung ist dann aber, dass alle Wohnungen mit Wasseruhre­n ausgerüste­t sind. Ist das nicht der Fall, müssen auch die Wasserkost­en nach Fläche oder Personenza­hl verteilt werden.

 ?? Fotos: piotrszcze­panek, stock.adobe.com; Ruprecht Stempell ?? Die jährliche Betriebsko­stenabrech­nung sorgt oft für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Gastautor Franz Obst erklärt, welche Regeln gelten.
Fotos: piotrszcze­panek, stock.adobe.com; Ruprecht Stempell Die jährliche Betriebsko­stenabrech­nung sorgt oft für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Gastautor Franz Obst erklärt, welche Regeln gelten.

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