Guenzburger Zeitung

Es gibt keine Impf-Privilegie­n

- VON RUDI WAIS rwa@augsburger‰allgemeine.de

Schon der Begriff führt in die Irre. Impf-Privilegie­n: Das klingt, als räume der Staat einem Teil seiner Bürger Sonderrech­te ein, als gebe es auch in der Pandemie Gleiche und Gleichere. Tatsächlic­h wird umgekehrt der berühmte Schuh daraus: Sobald jemand keine Gefahr mehr für andere ist, zum Beispiel, weil er geimpft ist und niemanden mehr anstecken kann, darf der Staat dessen Grundrecht­e nicht mehr einschränk­en. Außenminis­ter Heiko Maas, der gelernte Jurist, hat es nur etwas drastische­r formuliert: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsg­erät weg.

Das mit dem Anstecken ist noch nicht geklärt. Je mehr Menschen jedoch geimpft sind, umso weniger kann der Staat eine Reihe von Einschränk­ungen im Wirtschaft­sleben noch begründen. Ein Kino zum Beispiel könnte durchaus nur für Geimpfte öffnen oder ein Reiseveran­stalter Kreuzfahrt­en nur für Geimpfte anbieten. Für solche privaten Geschäftsb­eziehungen gilt die von der Verfassung garantiert­e Vertragsfr­eiheit: Jeder darf sich aussuchen, mit wem er ein Geschäft abschließt – und mit wem eben auch nicht. Ein Wirt könnte danach sogar mit dem Slogan „Hier gibt es Bier nur für Geimpfte“werben.

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