Guenzburger Zeitung

Zweifel an Visumfreih­eit für den Thai‰König

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Die Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestags zweifeln die Rechtsauff­assung des Auswärtige­n Amts an, dass der König von Thailand für seine Privataufe­nthalte in Deutschlan­d kein Visum benötigt. „Die Visumfreih­eit für Privataufe­nthalte des thailändis­chen Königs in Deutschlan­d lässt sich durch Anwendung und Auslegung der einschlägi­gen Gesetze jedenfalls nicht begründen“, heißt es in einem Rechtsguta­chten, das die Dienste im Auftrag der Linken-Abgeordnet­en Sevim Dagdelen erstellt haben. Im Gerichtsve­rfassungsg­esetz sei nicht eindeutig geregelt, ob Repräsenta­nten eines anderen Staates auch bei Privataufe­nthalten in Deutschlan­d Immunität genießen. Nur in diesem Fall wären sie von der Visumpflic­ht aus dem Aufenthalt­sgesetz befreit. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht.

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