Zweifel an Visumfreiheit für den ThaiKönig
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zweifeln die Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts an, dass der König von Thailand für seine Privataufenthalte in Deutschland kein Visum benötigt. „Die Visumfreiheit für Privataufenthalte des thailändischen Königs in Deutschland lässt sich durch Anwendung und Auslegung der einschlägigen Gesetze jedenfalls nicht begründen“, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Dienste im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen erstellt haben. Im Gerichtsverfassungsgesetz sei nicht eindeutig geregelt, ob Repräsentanten eines anderen Staates auch bei Privataufenthalten in Deutschland Immunität genießen. Nur in diesem Fall wären sie von der Visumpflicht aus dem Aufenthaltsgesetz befreit. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht.