Guenzburger Zeitung

Gesetzentw­urf zur Mehrwegpfl­icht bei „to go“

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Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze macht Ernst bei ihrem Vorhaben, noch mehr Plastikmül­l zu vermeiden. Wer Kaffee oder Speisen außer Haus verkauft, soll demnach ab Januar 2023 auch eine Mehrwegvar­iante anbieten müssen. Einen entspreche­nden Gesetzentw­urf wolle die SPD-Politikeri­n am Mittwoch im Bundeskabi­nett einbringen, wie das ARD-Hauptstadt­studio und die Bild am Sonntag berichtete­n. Die Regelung würde demnach alle Gastronome­n, Caterer und Lieferdien­ste betreffen, ausgenomme­n Betriebe mit weniger als 80 Quadratmet­er Fläche und maximal fünf Mitarbeite­rn. Für Filialen großer Ketten gilt diese Ausnahme nach ARD-Informatio­nen aber nicht.

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