Gesetzentwurf zur Mehrwegpflicht bei „to go“
Bundesumweltministerin Svenja Schulze macht Ernst bei ihrem Vorhaben, noch mehr Plastikmüll zu vermeiden. Wer Kaffee oder Speisen außer Haus verkauft, soll demnach ab Januar 2023 auch eine Mehrwegvariante anbieten müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle die SPD-Politikerin am Mittwoch im Bundeskabinett einbringen, wie das ARD-Hauptstadtstudio und die Bild am Sonntag berichteten. Die Regelung würde demnach alle Gastronomen, Caterer und Lieferdienste betreffen, ausgenommen Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Für Filialen großer Ketten gilt diese Ausnahme nach ARD-Informationen aber nicht.