Guenzburger Zeitung

Auch der Hund bleibt strubbelig

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● Lockdown Hunde in Bayern dürfen während des Lockdowns nicht zum Friseur gehen – anders als ihre Artge‰ nossen in Nordrhein‰Westfalen. In Münster entschied das Verwaltung­sge‰ richt in einem Eilverfahr­en, dass Hundesalon­s weiter geöffnet haben dürfen. Geklagt hatte eine Hundefri‰ seurin aus Emsdetten, der die Behörden mitgeteilt hatten, sie müsse ihren Laden vorübergeh­end schließen. In Bayern sehen die Behörden das Fri‰ sieren von Hunden nicht als unverzicht‰ bar für den täglichen Bedarf an, wie ein Sprecher des Gesundheit­sministeri‰ ums in München mitteilte.

● Ausnahmen Grundsätzl­ich sollen in Bayern Ladengesch­äfte mit Kunden‰ verkehr angesichts des sehr besorgnis‰ erregenden Infektions­geschehens nicht öffnen, damit nicht nur Kontakte am und im Geschäft minimiert wer‰ den, sondern auch Mobilität an sich, hieß es aus dem Ministeriu­m. „Die Ausnahmen sind daher restriktiv zu handhaben.“Tierpflege ist nach An‰ gaben des Ministeriu­ms nur bei „unauf‰ schiebbare­m Bedarf“zulässig – also etwa wenn Krallen einzuwachs­en dro‰ hen, Kaninchen Zahnproble­me ha‰ ben oder Fell zu sehr verfilzt ist und da‰ durch Hautentzün­dungen entstehen könnten. Medizinisc­he Bäder gegen Pa‰ rasiten oder Hautpilz bei Tieren dürf‰ ten lediglich dann von Tierpflege­rn durchgefüh­rt werden, wenn sich die Tiere „von ihrem Besitzer nur unter Ge‰ fahr der Verletzung für Tier und Mensch baden lassen“.

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