Wechselfenster für Amateure schließt bald
Amateurfußballer, die sich einem neuen Verein anschließen wollen, haben nicht mehr allzu lange Zeit. Denn das Wechselfenster im Amateurbereich schließt am 31. Januar. Darauf weist der Bayerische Fußballverband (BFV) hin. Spieler, die mindestens sechs Monate bei ihrem aktuellen Klub inaktiv sind, dürfen auch ohne Zustimmung ihres derzeitigen Vereins zu einem anderen wechseln. Aufgrund der staatlichen Corona-Verfügungen zählen zu dieser Zeit der Inaktivität allerdings nicht die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli sowie vom 2. bis 30. November 2020. In dieser Zeit war der Spielbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. So will der BFV gewährleisten, dass abgebenden Vereinen möglichst wenig Nachteile durch die staatlich angeordnete Zwangspause entstehen.