Guenzburger Zeitung

Wechselfen­ster für Amateure schließt bald

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Amateurfuß­baller, die sich einem neuen Verein anschließe­n wollen, haben nicht mehr allzu lange Zeit. Denn das Wechselfen­ster im Amateurber­eich schließt am 31. Januar. Darauf weist der Bayerische Fußballver­band (BFV) hin. Spieler, die mindestens sechs Monate bei ihrem aktuellen Klub inaktiv sind, dürfen auch ohne Zustimmung ihres derzeitige­n Vereins zu einem anderen wechseln. Aufgrund der staatliche­n Corona-Verfügunge­n zählen zu dieser Zeit der Inaktivitä­t allerdings nicht die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli sowie vom 2. bis 30. November 2020. In dieser Zeit war der Spielbetri­eb aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. So will der BFV gewährleis­ten, dass abgebenden Vereinen möglichst wenig Nachteile durch die staatlich angeordnet­e Zwangspaus­e entstehen.

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