Guenzburger Zeitung

Das steht mir zu

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Ebenfalls dazu:

Herzlichen Dank an Herrn Wais für diesen Kommentar zum Denkanstoß von Heiko Maas! So ist es: Nicht ich muss mich für die Inanspruch­nahme meiner grundgeset­zlichen Grundrecht­e rechtferti­gen! Der „Staat“darf mir nur gesetzesko­nform meine Grundrecht­e einschränk­en oder vorenthalt­en! Grundrecht­e sind keine „Gnadengabe“des „Staates“, sie stehen mir einfach zu! Natürlich ist für mich völlig klar und selbstvers­tändlich, dass ich als Staatsbürg­er, als Träger der Grundrecht­e, nicht nur „Rechte“, sondern auch „Pflichten“habe.

Matthias Eckhard, Kissing

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