Das steht mir zu
Ebenfalls dazu:
Herzlichen Dank an Herrn Wais für diesen Kommentar zum Denkanstoß von Heiko Maas! So ist es: Nicht ich muss mich für die Inanspruchnahme meiner grundgesetzlichen Grundrechte rechtfertigen! Der „Staat“darf mir nur gesetzeskonform meine Grundrechte einschränken oder vorenthalten! Grundrechte sind keine „Gnadengabe“des „Staates“, sie stehen mir einfach zu! Natürlich ist für mich völlig klar und selbstverständlich, dass ich als Staatsbürger, als Träger der Grundrechte, nicht nur „Rechte“, sondern auch „Pflichten“habe.
Matthias Eckhard, Kissing