Das planen Scholz und Altmaier
So soll bei Hilfen nachgesteuert werden
Berlin Unternehmen und Selbstständige können bei den Corona-Hilfen mit mehr Geld und einfacheren Vorgaben rechnen. Nachdem Wirtschaftsverbände von Wut und Verzweiflung bei Firmen berichteten, gehen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun in die Offensive. Das planen die beiden:
● Mehr Geld Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen dichtmachen mussten, bekommen bei der Überbrückungshilfe III bisher Zuschüsse von höchstens 500000 Euro pro Monat. Dieser Betrag könnte auf bis zu 1,5 Millionen Euro angehoben werden. Bei allen anderen Unternehmen könnte die Obergrenze von bisher 200000 Euro pro Monat auf eine Million Euro steigen. Die Bundesregierung verhandelt schon seit längerem mit der EUKommission über Änderungen im Beihilferecht. Geplant ist außerdem, den Förderzeitraum zu erweitern. Bisher gilt die Überbrückungshilfe III für die Fördermonate Januar bis Juni. Künftig soll sie rückwirkend auch für die Fördermonate November und Dezember gelten.
● Einfacherer Zugang Firmen sollen für jeden Monat eine Förderung bekommen, in dem sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat. Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind. Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse.
● Neue Fixkosten Bei der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten erstattet. Dazu zählen neben Mieten und Strom auch Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite, Ausgaben für Telefon und Internet sowie Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind. Neu kommen sollen Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren – etwa Winterklamotten für den Handel.
● Höhere Abschlagszahlungen Die Abschlagszahlungen sollen auf maximal 150000 Euro erhöht werden. Das soll für drei Fördermonate gelten, der Höchstbetrag soll pro Monat bei 50000 Euro liegen. Bisher gibt es Abschlagszahlungen von bis zu 50 000 Euro, für Soloselbstständige von bis zu 5000 Euro.