Guenzburger Zeitung

Für wen sich eine Restschuld­versicheru­ng lohnt Finanzkolu­mne

Was, wenn man arbeitslos wird und einen Kredit nicht mehr bedienen kann? Dafür gibt es Lösungsang­ebote. Wie immer gilt aber auch hier: Erst schlaumach­en, dann unterschre­iben

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Konsum ist der Motor unserer Wirtschaft und Geld ist sein Schmiermit­tel. Damit alles rundläuft, müssen Verbrauche­r kontinuier­lich einkaufen, auch auf Pump. Es verwundert kaum, dass der kreditfina­nzierte Konsum für viele zur Normalität geworden ist. Laut Schufa-Kredit-Kompass 2020 beläuft sich der private Kreditbest­and in Deutschlan­d auf 18,2 Millionen Verträge, die zu 97,9 Prozent ordnungsge­mäß bedient worden sind. Ein sicheres Geschäft für die Banken, oder?

Zumindest wird hier mit Sicherheit Kasse gemacht, und zwar in Form der Restschuld­versicheru­ng. Sie soll die Kreditrate­n weiterzahl­en, wenn der Versichert­e diese aufgrund von Arbeitslos­igkeit, Arbeitsunf­ähigkeit oder Tod nicht mehr zahlen kann. Wer einen Kredit abschließt, bekommt automatisc­h eine Restschuld­versicheru­ng angeboten. Das Interesse der Bank ist klar. Für die Vermittlun­g erhält sie eine kräftige Provision von 50

Prozent und mehr der Versicheru­ngsprämie. Außerdem bekommt die Bank im Leistungsf­all die Kreditrate­n von der Versicheru­ng.

Doch was bringt es den Kredit

Grundsätzl­ich die Zusage, dass bei Zahlungsau­sfall weiterhin der Kredit bedient wird und Angehörige nicht mit Forderunge­n belastet werden. Aber dies gilt nur unter Einschränk­ungen. Die Restschuld­versicheru­ng zahlt oft nur, wenn der Verbrauche­r keine anderen Versicheru­ngen hat, die für das versichert­e Risiko aufkommen, wie beispielsw­eise eine Risikolebe­nsversiche­rung oder eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung. Zudem ist sie gespickt mit Ausschluss­klauseln rung wünscht, sollte sich im Vorfeld gut über die Konditione­n und Ausschlüss­e informiere­n. Besser noch, man schließt die Restschuld­versicheru­ng unabhängig von Kredit und Bank ab, um eine Chance auf das bestmöglic­he Produkt zu haben.

Wer bereits eine Restschuld­versicheru­ng abgeschlos­sen hat und aussteigen möchte, kann nach den Regelungen des Versicheru­ngsvertrag­sgesetzes (VVG) widerrufen oder kündigen. Hier sind neben Fristen auch weitere Besonderhe­iten zu berücksich­tigen. Wie man dabei vorgehen sollte, kann man in der Rechtsbera­tung der Verbrauche­rzentrale (derzeit nur online) unter www.verbrauche­rzentraleb­ayern.de erfahren.

Sascha Straub ist Fach‰ mann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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Foto: Matthias Becker Was, wenn man einen Kredit nicht mehr bedienen kann? Bringt eine Restschuld­ver‰ sicherung wirklich etwas oder ist sie nur teuer?
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