BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an von Weizsäcker
Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Angeklagten. Der 57-Jährige hatte sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Berlin gewandt. Das hatte ihn im Sommer wegen Mordes an dem Arzt und versuchten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.