Guenzburger Zeitung

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an von Weizsäcker

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Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräf­tig. Wie der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Montag mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Angeklagte­n. Der 57-Jährige hatte sich gegen den Schuldspru­ch des Landgerich­ts Berlin gewandt. Das hatte ihn im Sommer wegen Mordes an dem Arzt und versuchten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstra­fe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an.

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