Guenzburger Zeitung

Mark S. legt Revision ein

Anwälte des Arztes sehen Verstoß gegen faires Verfahren

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Erfurt/München Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerich­ts München vor und wird Revision vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) einlegen. Das teilte sein Anwalt Juri Goldstein am Montag mit. Der Mediziner argumentie­rt demnach, dass es einen „erhebliche­n Verstoß“gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben habe.

Mark S. war wegen jahrelange­n Blutdoping­s an Sportlern und gefährlich­er Körperverl­etzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Dazu kam ein Berufsverb­ot von drei Jahren. Der BGH in Karlsruhe muss entscheide­n, ob vor dem Landgerich­t München II Verfahrens­fehler gemacht wurden. Die Staatsanwa­ltschaft teilte mit, noch nicht entschiede­n zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Goldstein schrieb als Begründung für den

Schritt in einer E-Mail, dass das Landgerich­t die Chance vertan habe, „einen wertvollen Einblick in die „verborgene“Welt des Sports zu erhalten, indem es dem Bestrafung­sbedürfnis der Öffentlich­keit und Staatsanwa­ltschaft nachgegang­en ist“und den Blick auf Wesentlich­es verloren habe, nämlich das „Insiderwis­sen“des Angeklagte­n. Die Anwälte des Mediziners hatten in der

Verhandlun­g behauptet, der Spitzenspo­rt sei fest mit Doping verbunden. Dem widersprac­h Richterin Marion Tischler: Sie sah in dem Verfahren keine strafrecht­lich relevanten Beweise dafür. Zudem bestritt die Kammer, dass Mark S. kein faires Verfahren bekommen habe, auch wenn es teils eine Vorverurte­ilung der Öffentlich­keit gegeben habe.

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Foto: dpa Der verurteilt­e Mark S. mit seinem Anwalt Juri Goldstein.

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