Mitarbeiter von Startups künftig bessergestellt
Mitarbeiter von Start-ups sollen in Deutschland künftig leichter am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt werden können. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor, der am Mittwoch im Bundeskabinett beraten wird. Bislang müssen Beschäftigte, die Anteile an einem Unternehmen erhalten, diese schon bei der Übertragung versteuern. Künftig soll die Steuer erst dann fällig werden, wenn die Arbeitnehmer ihre Unternehmensanteile wieder verkaufen. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Vergütung eines Fondsmanagers von Wagniskapitalfonds, die sogenannte Management Fee, wie in den meisten anderen Ländern künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig ist.