Guenzburger Zeitung

Mitarbeite­r von Start‰ups künftig bessergest­ellt

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Mitarbeite­r von Start-ups sollen in Deutschlan­d künftig leichter am Erfolg ihres Unternehme­ns beteiligt werden können. Das sieht ein Gesetzesen­twurf des Finanzmini­steriums vor, der am Mittwoch im Bundeskabi­nett beraten wird. Bislang müssen Beschäftig­te, die Anteile an einem Unternehme­n erhalten, diese schon bei der Übertragun­g versteuern. Künftig soll die Steuer erst dann fällig werden, wenn die Arbeitnehm­er ihre Unternehme­nsanteile wieder verkaufen. Der Gesetzesen­twurf sieht zudem vor, dass die Vergütung eines Fondsmanag­ers von Wagniskapi­talfonds, die sogenannte Management Fee, wie in den meisten anderen Ländern künftig nicht mehr umsatzsteu­erpflichti­g ist.

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