„Rent a Skilift“: Betreiber scheitert mit Idee
Ein Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing im Landkreis Weilheim-Schongau ist mit einer findigen Idee gescheitert. Er hatte den Schlepplift stundenweise zur Miete angeboten – für jeweils nur eine Familie. Doch das bayerische Gesundheitsministerium machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Der Betrieb von Seilbahnen sei nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Laut Liftbetreiber hatte das Landratsamt zuvor den Betrieb des Schlepplifts mit dem EinHaushalts-Konzept genehmigt. „Wir sind enttäuscht und können die Entscheidung nicht so gut nachvollziehen“, hieß es bei der Familie des Liftbetreibers nach dem Aus.