Guenzburger Zeitung

Das gilt jetzt fürs Homeoffice

Wo immer es geht, müssen Arbeitgebe­r ihren Beschäftig­ten in den nächsten Wochen das Arbeiten zu Hause ermögliche­n. Auch in den Betrieben selbst ändert sich bis Mitte März noch einiges

- VON RUDI WAIS

Augsburg/Berlin Nach dem Willen der Bundesregi­erung sollen in den nächsten Wochen deutlich mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten als bisher – einklagen allerdings können Beschäftig­te ein Homeoffice nicht. Eine entspreche­nde Verordnung des Arbeitsmin­isteriums, die unserer Redaktion vorliegt, verpflicht­et die Arbeitgebe­r zwar, ihren Mitarbeite­rn „bei Büroarbeit­en oder vergleichb­aren Tätigkeite­n“das Arbeiten im Homeoffice zu ermögliche­n, solange keine zwingenden betrieblic­hen Gründe dagegen sprechen. Ein Klagerecht sei damit aber nicht verbunden. Bei Problemfäl­len müssen Betroffene sich an die Arbeitssch­utzbehörde­n der Länder wenden, das sind in der Regel die Gewerbeauf­sichtsämte­r.

Bußgelder sollen nach den Worten von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) aber „nur im allergrößt­en Notfall“verhängt werden. „Mir geht es jetzt nicht darum, Unternehme­n zu quälen oder ständig zu kontrollie­ren“, betonte er. „Diese Maßnahmen sind aber notwendig und deutlich weniger restriktiv als in anderen Bereichen der Gesellscha­ft.“Allerdings sind Beschäftig­te auch nicht verpflicht­et, ein Angebot zum Arbeiten zu Hause anzunehmen.

Zusätzlich zu den bereits jetzt geltenden Vorschrift­en wie dem Mindestabs­tand von 1,5 Metern oder dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo der Abstand nicht eingehalte­n werden kann, schreibt die neue Verordnung bis zum 15. März noch folgende Maßnahmen in den Betrieben vor:

● Abstand Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeit­ig genutzt werden, müssen pro Person im Raum mindestens zehn Quadratmet­er zur Verfügung stehen. Ist das aus betrieblic­hen Gründen nicht möglich, muss der Arbeitgebe­r durch Lüftungsma­ßnahmen und Abtrennung­en einen „gleichwert­igen Schutz“sicherstel­len.

● Gruppen In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftig­ten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgru­ppen eingeteilt werden. „Zeitverset­ztes Arbeiten ist zu ermögliche­n, soweit die betrieblic­hen Gegebenhei­ten dies zulassen.“

● Masken Können die Abstandsre­geln oder die Mindestflä­chen bei der Raumbelegu­ng nicht eingehalte­n werden, muss der Arbeitgebe­r medizinisc­he Gesichtsma­sken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür schätzt das Sozialmini­sterium auf 31,50 Euro pro Mitarbeite­r und Woche.

Wirksam werden die neuen Regeln ab Mitte nächster Woche. „Sie schützten die körperlich­e Unversehrt­heit der Beschäftig­ten und sicherten so mittelbar auch die Funktionsf­ähigkeit der Wirtschaft und des öffentlich­en Sektors“, heißt es in der Verordnung. Den Vorwurf der Wirtschaft, die Koalition führe nun durch die Hintertür eine Art Rechtsansp­ruch auf das Arbeiten zu Hause ein, lässt der CSU-Sozialexpe­rte Stephan Stracke allerdings nicht gelten. „Die jetzt gefundene Regelung ist nur durch die Pandemie zu begründen und überdies befristet“, betonte er gegenüber unserer Redaktion. Ursprüngli­ch hatte Heil einen Rechtsansp­ruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr durchsetze­n wollen, war damit aber am Widerstand der Union gescheiter­t. Aus ihrer Sicht muss dies nicht zwingend per Gesetz geregelt werden, sondern vor Ort von den Arbeitgebe­rn.

Nach einer Umfrage der Vereinigun­g der bayerische­n Wirtschaft könnten zwei Drittel der Unternehme­n zumindest einen Teil der Arbeit ins Homeoffice verlagern, tatsächlic­h nutzt diese Möglichkei­t bisher aber erst ein Drittel.

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Foto: Fabian Strauch, dpa So soll der Durchbruch beim Homeoffice gelingen.

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