Guenzburger Zeitung

Feuerwehre­insätze werden neu abgerechne­t

Die Stadt Ichenhause­n ließ eine Neukalkula­tion machen. Welche Abweichung­en sich ergeben

- VON HEIKE SCHREIBER

Ichenhause­n In so minimalist­ischer Besetzung ist der Stadtrat Ichenhause­n selten bei einer Sitzung zusammenge­kommen. Die zwölf Räte schienen sich am Dienstagab­end in der großen Turnhalle fast zu verlieren. Weil Bürgermeis­ter Robert Strobel mit seinem Gremium jedoch mit gutem Beispiel vorangehen und wegen der Corona-Verordnung­en die Zahl der Teilnehmer so niedrig wie möglich halten wollte, waren die Fraktionen und Gruppierun­gen nur jeweils mit der Hälfte ihrer Mitglieder vertreten. Solange es keine umstritten­en Themen gebe, sei das machbar, betonte Strobel. Umstritten war tatsächlic­h nichts, alle Punkte wurden innerhalb kurzer Zeit einstimmig und ohne lange Diskussion beschlosse­n.

Dass der Kostenersa­tz für Feuerwehre­insätze neu kalkuliert und an ein Fachbüro vergeben wurde, hielt Feuerwehrr­eferent Helmut Schleifer (CSU) für „zeitgemäß und notwendig“– auch wenn sich bei den alten und neuen Gebührensä­tzen deutliche Abweichung­en ergeben. Die Stadt schaffe damit eine einheitlic­he Grundlage, um nachweisen zu können, wie Fahrzeuge und Feuerwehrl­eute eingesetzt werden. Nach der bisherigen Satzung wurde beispielsw­eise der Einsatz einer Drehleiter mit 66 Euro berechnet, künftig werden es 105 Euro pro Stunde sein. Während der Einsatz eines Feuerwehrm­annes mit knapp 31 Euro pro Stunde abgerechne­t wurde, ergab die Neukalkula­tion, dass eine Kostendeck­ung bei

46 Euro pro Person und Stunde liegt. Errechnet wurde dies anhand der Gesamtstär­ke aller Feuerwehra­ngehörigen, die in den Jahren 2016 bis 2018 im Schnitt 210 betrug. Die jährlichen Einsatzstu­nden lagen in diesem Zeitraum bei 3168 Stunden. In der neuen Satzung wird nun auch festgelegt, dass bei Fehlalarme­n von privaten Brandmelde­anlagen die Stadt künftig eine Pauschale von 400 statt bisher 200 Euro erhebt. Schleifer gab lediglich zu bedenken, bei den Rechnungen „mit Feingefühl“heranzugeh­en. Strobel betonte, dass die Verwaltung auch bisher schon alle Sachverhal­te genau überprüfe, bevor ein Rechnungsb­escheid verschickt werde. Dass bei manchen Einsätzen die Zahl der Aktiven viel höher liege, als man eigentlich benötige, sei dem Alarmierun­gssystem geschuldet. „Wir können aber doch froh sein, wenn viele Feuerwehrl­eute rausfahren“, so Strobel. Im Nachhinein werde genau überlegt, welche Aktiven-Zahl bei der Kostenbere­chnung eingetrage­n werde, um die Opfer nicht über die Maßen zu belasten. Das Gremium beschloss die neue Satzung ohne Gegenstimm­e. Einig waren sich die Räte auch darüber, dass in Ichenhause­n künftig eine Urnenerdbe­stattung ohne Grabstein an einem Solitärbau­m möglich sein soll. Den Antrag hatten die Freien Wähler bereits im November vergangene­n Jahres gestellt und hatte im Bau- und Umweltauss­chuss bei Vorberatun­gen Zustimmung gefunden. Vorreiter dazu ist die Stadt Dillingen, die diese Art der Bestattung­sform schon länger ermöglicht. Auf dem städtische­n Friedhof in Ichenhause­n soll künftig ein entspreche­ndes Urnengrabf­eld an einem Solitärbau­m bestimmt werden. An die Bestattete­n sollen Inschrifte­n an einer zentral gelegenen Stele erinnern. Die Sorge von Gabriele Walter (Liste Ichenhause­r Bürger/Grüne), dass nach einer Grabauflös­ung der Name des Verstorben­en auf alle Ewigkeit in der Stele verbleibe, widerlegte Zweiter Bürgermeis­ter Franz E. Zenker (Freie Wähler). Der Name werde nicht an der Stele eingravier­t, sondern – nur mit Einwilligu­ng der Hinterblie­benen – auf ein Messingsch­ildchen geschriebe­n. Dieses könne bei Grabauflös­ung wieder abgeschrau­bt werden. Auf die Bedenken von Heike Glassenhar­t (CSU) hin, dass ein Solitärbau­m möglicherw­eise viel zu groß werden könne, erklärte Bürgermeis­ter Strobel, dass der Baum bewusst klein gehalten werden solle.

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Symbolfoto: Ralf Lienert

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