Vereinspauschale muss bis 1. März beantragt werden
Die Sportförderrichtlinien im Freistaat Bayern gelten in der bisherigen Form bis zum 31. Dezember 2021. Das teilt der Bayerische Landessportverband (BLSV) mit und weist ausdrücklich darauf hin, dass Berechtigte die Pauschale bis zum Stichtag 1. März beantragen müssen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt: Danach geht nichts mehr, auch nicht in Härtefällen. Übrigens: Die Corona-Hilfen für Sportvereine wurden 2020 über die Vereinspauschale gewährt. Dabei wurde der Förderbetrag von 20 auf 40 Millionen Euro verdoppelt.