Guenzburger Zeitung

Vereinspau­schale muss bis 1. März beantragt werden

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Die Sportförde­rrichtlini­en im Freistaat Bayern gelten in der bisherigen Form bis zum 31. Dezember 2021. Das teilt der Bayerische Landesspor­tverband (BLSV) mit und weist ausdrückli­ch darauf hin, dass Berechtigt­e die Pauschale bis zum Stichtag 1. März beantragen müssen. Dabei handelt es sich um eine Ausschluss­frist, das heißt: Danach geht nichts mehr, auch nicht in Härtefälle­n. Übrigens: Die Corona-Hilfen für Sportverei­ne wurden 2020 über die Vereinspau­schale gewährt. Dabei wurde der Förderbetr­ag von 20 auf 40 Millionen Euro verdoppelt.

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