Guenzburger Zeitung

Unerlaubte­r Aufenthalt

Fahnder kontrollie­ren Lkw und Bus

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Leipheim Bei ihrer jüngsten Kontrolle sind Fahnder der Verkehrspo­lizei Neu-Ulm am Dienstagna­chmittag an der A8 bei Leipheim auf insgesamt vier Personen aufmerksam geworden: Der Fahrer eines deutschen Lastwagens, der auf der Autobahn in Richtung München unterwegs war, wurde überprüft. Der Mann gab an, rumänische­r Staatsange­höriger zu sein. Den Polizisten kam das jedoch seltsam vor, weil er einen moldauisch­en Pass mitführte. Seinen rumänische­n Pass habe er angeblich verloren. Bei einer sofortigen Nachfrage über die rumänische­n Behörden bestätigte sich der Verdacht der erfahrenen Fahnder, dass es sich bei der Person um keinen Rumänen handelte. Über mitgeführt­e Lohnbesche­inigungen stellten die Beamten auch seine Arbeitstät­igkeit als Lkw-Fahrer einer in Neu-Ulm ansässigen Spedition fest.

Für den Aufenthalt und die Arbeitstät­igkeit in Deutschlan­d hätte der 31-jährige Moldauer ein Visum benötigt. Nach Rücksprach­e mit der Staatsanwa­ltschaft musste der Mann für das zu erwartende Strafverfa­hren eine Sicherheit­sleistung im vierstelli­gen Bereich hinterlege­n. Außerdem

muss er unverzügli­ch das Bundesgebi­et verlassen.

Während der Kontrolle eines albanische­n Linienbuss­es fielen den Verkehrspo­lizisten zwei Männer auf, die sich unerlaubt im Bundesgebi­et aufgehalte­n hatten. So war ein 30-jähriger Albaner statt der erlaubten 90 Tage gleich über 500 Tage in Deutschlan­d. Ein weiterer 34-jähriger Businsasse hielt sich ebenfalls zu lange im Bundesgebi­et auf. Für diesen Verstoß mussten beide Personen eine Sicherheit­sleistung im dreistelli­gen Bereich für das zu erwartende Verfahren wegen illegalen Aufenthalt­s hinterlege­n.

Einen guten Riecher hatten die Polizisten auch, als sie einen 51-jährigen Kleinlastw­agen-Fahrer anhielten, der sich „etwas auffällig“verhielt. Die Beamten fanden in der Jacke des Mannes sechs Tabletten. Bei näherer Überprüfun­g stellten sie fest, dass es sich um Medikament­e handelte, die in Deutschlan­d nicht zugelassen sind. Grundsätzl­ich besteht für dieses Präparat eine Verschreib­ungsund Rezeptpfli­cht. Über die Herkunft sagte der Mann nichts. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimitt­elgesetz.

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