Unerlaubter Aufenthalt
Fahnder kontrollieren Lkw und Bus
Leipheim Bei ihrer jüngsten Kontrolle sind Fahnder der Verkehrspolizei Neu-Ulm am Dienstagnachmittag an der A8 bei Leipheim auf insgesamt vier Personen aufmerksam geworden: Der Fahrer eines deutschen Lastwagens, der auf der Autobahn in Richtung München unterwegs war, wurde überprüft. Der Mann gab an, rumänischer Staatsangehöriger zu sein. Den Polizisten kam das jedoch seltsam vor, weil er einen moldauischen Pass mitführte. Seinen rumänischen Pass habe er angeblich verloren. Bei einer sofortigen Nachfrage über die rumänischen Behörden bestätigte sich der Verdacht der erfahrenen Fahnder, dass es sich bei der Person um keinen Rumänen handelte. Über mitgeführte Lohnbescheinigungen stellten die Beamten auch seine Arbeitstätigkeit als Lkw-Fahrer einer in Neu-Ulm ansässigen Spedition fest.
Für den Aufenthalt und die Arbeitstätigkeit in Deutschland hätte der 31-jährige Moldauer ein Visum benötigt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der Mann für das zu erwartende Strafverfahren eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich hinterlegen. Außerdem
muss er unverzüglich das Bundesgebiet verlassen.
Während der Kontrolle eines albanischen Linienbusses fielen den Verkehrspolizisten zwei Männer auf, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hatten. So war ein 30-jähriger Albaner statt der erlaubten 90 Tage gleich über 500 Tage in Deutschland. Ein weiterer 34-jähriger Businsasse hielt sich ebenfalls zu lange im Bundesgebiet auf. Für diesen Verstoß mussten beide Personen eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich für das zu erwartende Verfahren wegen illegalen Aufenthalts hinterlegen.
Einen guten Riecher hatten die Polizisten auch, als sie einen 51-jährigen Kleinlastwagen-Fahrer anhielten, der sich „etwas auffällig“verhielt. Die Beamten fanden in der Jacke des Mannes sechs Tabletten. Bei näherer Überprüfung stellten sie fest, dass es sich um Medikamente handelte, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Grundsätzlich besteht für dieses Präparat eine Verschreibungsund Rezeptpflicht. Über die Herkunft sagte der Mann nichts. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.