Die Vorschriften sind widersprüchlich
Zur CoronaBerichterstattung:
Im Moment versuche ich verzweifelt, eine Sinnhaftigkeit hinter den mir vom Gewerbeamt Günzburg mitgeteilten Auflagen und Vorschriften zu erkennen. Und hier soll meine Kritik keineswegs an die freundlichen Mitarbeiter des Gewerbeamtes gerichtet sein. Hier werden nur Vorgaben des Ministeriums umgesetzt.
Mit meinem Schmuckladen in Burgau und dem darin betriebenen
Hermes-Paketshop dachte ich eigentlich, ich kann öffnen. Leider darf ich nur den Paketshop betreiben. Alles andere nur mit Click & Collect. Diese Art kommt für uns aber nicht infrage, da wir größtenteils Dienstleistungen anbieten. Die Vorschriften bedeuten aber, dass der Hermes-Kunde (mit aus Baumwolle bestehendem Mund-NasenSchutz), obwohl er bereits im Laden steht, nichts kaufen darf. Dieser Kunde muss also aus dem Geschäft gehen, bei uns anrufen und bestellen, eine FFP2-Maske aufsetzen und dann, zu einem von mir vergebenen Termin, wiederkommen. Genauso wird es sich auch verhalten, seitdem seit dem 18. Januar in Bayern die FFP2-Maskenpflicht gilt.
Noch widersprüchlicher finde ich die Auflagen für mein Versicherungsbüro: Dieses muss geschlossen sein, Kundenverkehr ist nicht gestattet. Dabei wäre ich auf alle Hygienemaßnahmen inklusive Plexiglasscheibe bestens vorbereitet.
Zum Kunden nach Hause fahren darf ich aber. Auch wenn ich dort auf die ganze Familie treffe. Da zu Hause (noch) keine Maskenpflicht herrscht, kann ich hier ganz normal beraten.
Stephan Schwarz, Burgauer Perlenecke, Burgau