Guenzburger Zeitung

Trinken verboten

Nach dem Aus des bayernweit­en Alkoholver­bots müssen die Kommunen die Regeln verschärfe­n – mitunter gegen deren Willen

- VON MICHAEL HÖRMANN

Augsburg Alkohol enthemmt. Man kommt sich näher. An Abstände, wie sie in Corona-Zeiten nötig sind, hält sich dann mancher nicht mehr. Darum hatte die Staatsregi­erung bayernweit ein Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum verfügt. Vor Gericht hielt diese Anordnung allerdings nicht stand. Der Verwaltung­sgerichtsh­of setzte das Verbot am Dienstag außer Kraft. Bayern hätte mit dem Verbot an sämtlichen Straßen und Plätzen überzogen, hieß es. Die Staatsregi­erung forderte noch am selben

Tag die Kommunen auf, eigene Verbotszon­en festzulege­n – und zwar auf möglichst allen öffentlich­en Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergeh­end aufhalten.

Dazu bedarf es allerdings einer kommunalen Anweisung, die dauern kann. Das zeigen Recherchen in unserer Region. Relativ schnell reagierte die Verwaltung der Stadt Augsburg. Um ein Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum auf solide Beine zu stellen, arbeiteten die Juristen der Stadt jetzt eine Verfügung aus, die nun das Trinken von Alkohol im Freien reglementi­ert. Die Kommune bedient sich bei der Festlegung der Örtlichkei­ten an einer anderen städtische­n Verordnung. In großen Teilen der Innenstadt sowie in Hauptstraß­en und Plätzen in einzelnen Stadtteile­n gilt eine Maskenpfli­cht. In diesen Zonen ist ab diesem Samstag auch der Alkoholkon­sum im Freien verboten.

Es liegt in der Hand der Kom‰ munen, ob sie Alkoholver­bote ausspreche­n.

In Kempten ist man noch nicht ganz so weit. Nach Auskunft von Oberrechts­rätin Carmen Hage liefen gerade Planungen für ein Alkoholkon­sumverbot. Kommende Woche soll es eine Allgemeinv­erfügung geben, die festlegt, für welche Orte das genau gilt. Es sollen laut Hage unter anderem solche sein, wo sich Menschen auf engem Raum aufhalten.

Andernorts haderte man offenbar etwas mit der Forderung aus der Staatskanz­lei. So hieß es beispielsw­eise aus dem Ingolstädt­er Rathaus noch am Donnerstag, dass man keine Notwendigk­eit sehe, in den Wintermona­ten Alkoholver­bote für Straßen und Plätze zu erlassen. Im Frühjahr wolle man sich das Thema nochmal ansehen. Doch schon am Freitag ruderte die Stadtverwa­ltung zurück und verwies auf die Verbindlic­hkeit der Verordnung aus München. Und so gilt auch in Ingolstadt schon ab diesem Samstag auf zahlreiche­n Plätzen und in Parks: Alkoholtri­nken verboten. (mit AZ)

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