Guenzburger Zeitung

Steuererkl­ärung Pflicht bei Kurzarbeit­ergeld

-

Wer 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeit­ergeld bezogen hat, muss für das vergangene Jahr eine Steuererkl­ärung abgeben. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuer­hilfe hin. Betroffene müssen sich auf eine Steuernach­zahlung einstellen. Der Bezug von Kurzarbeit­ergeld unterliegt dem Progressio­nsvorbehal­t, wird also zum Einkommen hinzugerec­hnet und erhöht so den Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.

Newspapers in German

Newspapers from Germany