Steuererklärung Pflicht bei Kurzarbeitergeld
Wer 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss für das vergangene Jahr eine Steuererklärung abgeben. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin. Betroffene müssen sich auf eine Steuernachzahlung einstellen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wird also zum Einkommen hinzugerechnet und erhöht so den Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.