Recht: Kein Geld für verletzten Wanderer
Auch auf Wegen müssten Wanderer „mit waldtypischen Gefahren“rechnen, urteilte das Landgericht Magdeburg und verweigerte einem Kläger, der beim Wandern auf dem Harzer Hexen-Stieg durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, den geforderten Schadenersatz von mindestens 200 000 Euro (Az.: 10 O 701/19). In einem Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht Naumburg jetzt der Vorinstanz Recht. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum getroffen und schwer verletzt. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt Thale ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen. Die Magdeburger Richter stellten sich jedoch auf den Standpunkt, dass jeder „primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich“ist und verwiesen auf das „entschädigungslos hinzunehmende allgemeine Lebensrisiko“. (Az.: 2 U 66/20) (li)