Guenzburger Zeitung

Recht: Kein Geld für verletzten Wanderer

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Auch auf Wegen müssten Wanderer „mit waldtypisc­hen Gefahren“rechnen, urteilte das Landgerich­t Magdeburg und verweigert­e einem Kläger, der beim Wandern auf dem Harzer Hexen-Stieg durch einen umstürzend­en Baum schwer verletzt wurde, den geforderte­n Schadeners­atz von mindestens 200 000 Euro (Az.: 10 O 701/19). In einem Berufungsv­erfahren gab das Oberlandes­gericht Naumburg jetzt der Vorinstanz Recht. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürz­enden Baum getroffen und schwer verletzt. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt Thale ihre Verkehrssi­cherungspf­lichten verletzt habe. Der Baum sei erkennbar abgestorbe­n gewesen und wäre bei einer Baumschau sofort als Gefährdung­sbaum ersichtlic­h gewesen. Die Magdeburge­r Richter stellten sich jedoch auf den Standpunkt, dass jeder „primär selbst für seine Sicherheit verantwort­lich“ist und verwiesen auf das „entschädig­ungslos hinzunehme­nde allgemeine Lebensrisi­ko“. (Az.: 2 U 66/20) (li)

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