Richter kippen 15KilometerRegel
München Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit einem Eilantrag aus Passau statt. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen. Seit 11. Januar waren laut Corona-Verordnung Ausflüge nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das RobertKoch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Mehr dazu lesen Sie auf Bayern.