KitaGebühren werden übernommen
So funktioniert die Entlastung für Familien
München/Augsburg Nach längeren Verhandlungen haben sich Staatsregierung und Kommunen in Bayern darauf verständigt, Familien mit kleinen Kindern erneut finanziell unter die Arme zu greifen. Wie schon während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr sollen Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung bringen, von den Elternbeiträgen entlastet werden – und zwar für die Monate Januar und Februar.
Die Entlastung, so teilte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts mit, gilt für alle Träger der Kinderbetreuung, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz gefördert werden. Sie bekommen erlassene Elternbeiträge rückwirkend ab dem 1. Januar pauschal ersetzt. Die Pauschalbeträge orientieren sich wie zuletzt an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge. Für Kinderkrippen gibt es 300 Euro, für die ohnehin schon stark bezuschussten Kindergärten 50 Euro, für Horte 100 Euro und für Kindertagespflege 200 Euro. Ersetzt werden auch Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung – bis 14 Uhr mit 68 Euro und bis 16 Uhr mit 110 Euro. Die Beitragsentlastung wird zu 30 Prozent von den Kommunen übernommen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern.
Für diesen Beitragsersatz gilt aber erneut: Freistaat und Kommunen springen nur ein, wenn die Eltern kein Geld an die Kita überweisen. Dadurch werden einige Kitas in den Ballungsräumen, deren Beiträge über dem landesweiten Durchschnitt liegen, wieder vor dem Dilemma stehen wie im vergangenen Jahr: Die Förderung in Anspruch nehmen und ein Defizit verbuchen oder die Eltern weiterbezahlen lassen und deren Unmut zu spüren bekommen. Dass die Eltern nur die Differenz zwischen Förderung und Gebühr bezahlen, ist nicht möglich.