Guenzburger Zeitung

OP‰Masken hier, Filtermask­en da

Wieder gelten links und rechts der Donau unterschie­dliche Regeln. Ein Überblick für Handel, Bus und Bahn

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Ulm/Landkreis Seit Montag sind Stoffmaske­n auch in baden-württember­gischen Geschäften, Arztpraxen sowie in Bus und Bahn tabu – trotzdem bleiben die Unterschie­de zwischen den Bundesländ­ern nicht aus. Denn während in Bayern FFP2-Masken oder Mundschutz­e mit mindestens gleicher Filterwirk­ung vorgeschri­eben sind, genügt im Ländle eine einfache OP-Maske.

Diese medizinisc­hen EinmalMask­en sind in Baden-Württember­g für alle vorgeschri­eben, die älter als 14 Jahre sind. Auch Masken mit höherem Schutz, also beispielsw­eise die FFP2-Masken, sind zulässig. Jüngere dürfen weiterhin Alltagsmas­ken aus Stoff überziehen, für Kinder unter sechs Jahren gilt überhaupt keine Maskenpfli­cht. In Bayern dagegen sind bereits seit 18. Januar Filtermask­en vom Typ FFP2 oder gleichwert­ige Bedeckunge­n vorgeschri­eben.

Wer beispielsw­eise mit dem Bus von Ulm nach Neu-Ulm fährt, könnte mit einer einfachen medizirich­tungen Maske über Mund und Nase starten, müsste diese aber auf Höhe der Donau gegen eine FFP2-Maske eintausche­n. Oder, in Metern gerechnet: Im Warteberei­ch der Bushaltest­elle Herdbrucke­rstraße in Ulm genügt eine OP-Maske, 280 Meter weiter am Stopp Petrusplat­z in Neu-Ulm muss eine Filtermask­e her. Vor einer Woche galt die aktuelle Regelung in Bayern schon, während in Baden-Württember­g weiter Stoffmaske­n erlaubt waren. Schon da hatte der Verkehrsve­rbund Ding empfohlen: „Bei Start in BadenWürtt­emberg und Fahrtende in Bayern sollte gleich bei Fahrtantri­tt eine FFP2-Maske getragen werden.“Die Kontrolle sei aber Aufgabe der staatliche­n Behörden, das Personal der Verkehrsun­ternehmen könne nur unterstütz­end tätig sein.

Vorgeschri­eben sind OP-Masken in Baden-Württember­g für Mund und Nase gemäß der aktuell geltenden Verordnung in Eisenbahne­n, Straßenbah­nen, Bussen, Taxen, Passagierf­lugzeugen, auf Fähren und Fahrgastsc­hiffen, in Seilbahnen sowie an Bahnsteige­n, Bussteigen, in Warteberei­chen sowie Bahnhofsun­d Flughafeng­ebäuden.

Auch in Praxen, in Einrichtun­gen des öffentlich­en Gesundheit­sdienstes, im Einzelhand­el, am Arbeitspla­tz und bei religiösen Feiern sind OP-Masken in Baden-Württember­g vorgeschri­eben. Der Zutritt zu Pflegeeinr­ichtungen und Krankenhäu­sern ist nur mit FFP2-Maske oder einem mindestens gleichwert­igen Mundschutz erlaubt. Zwischenze­itlich war hierfür auch ein aktueller Corona-Test mit negativem Ergebnis vorgeschri­eben gewesen, das gilt nun aber nicht mehr.

In Bayern sind Filtermask­en vom Typ FFP2 oder gleichwert­ige Bedeckunge­n vorgeschri­eben. Das gilt im öffentlich­en Nahverkehr, im Einzel- und Großhandel, bei sogenannte­n Click-&-Collect- oder Call&-Collect-Abholungen (auch bei Bibliothek­en), an Verkaufsst­änden auf Märkten, in Betrieben, die geöffnet bleiben dürfen (zum Beispiel Banken, Tankstelle­n oder Optiker), in Praxen und bei Besuchen in Einnischen wie Alten- und Pflegeheim­en (dort ist bei Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpfli­cht auch für das Personal verpflicht­end) sowie im Gottesdien­st. Auch in Bayern genügen für Kinder bis einschließ­lich 14 Jahren einfache Stoffmaske­n. Wer jünger als sechs Jahre ist, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die neue OP-Maskenpfli­cht ist nicht die einzige Änderung in Baden-Württember­g: Religiöse Zusammenkü­nfte mit mehr als zehn Teilnehmer­n müssen nun spätestens zwei Tage im Voraus angekündig­t werden, sofern es keine andere Vereinbaru­ng mit den zuständige­n Behörden gibt. Hundesalon­s, Hundefrise­ure und vergleichb­are Einrichtun­gen der Tierpflege sind erlaubt, der Kunde darf bei der Behandlung aber nicht dabei sein. Alkohol darf in der Öffentlich­keit nur auf festgelegt­en Flächen ausgeschen­kt und getrunken werden. Der Verkauf ist nur in verschloss­enen Behältniss­en erlaubt. (mase)

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Symbolfoto: S. Gollnow/dpa In bayerische­n Bussen Pflicht: die FFP2‰Maske.
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Symbolfoto: Arne Dedert/dpa In Baden‰Württember­g ausreichen­d: die OP‰Maske.

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