Guenzburger Zeitung

Gegen das Urteil

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Zu „Alkohol bleibt lokal verboten“(Bay‰ ern) vom 22. Januar:

Ein gutes und starkes Zeichen für die Unabhängig­keit der bayerische­n Justiz ist, dass der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of das von der Staatsregi­erung erlassene bayernweit im öffentlich­en Raum geltende Alkoholver­bot außer Kraft gesetzt hat.

Ein schlechtes und beunruhige­ndes Zeichen für den Freistaat Bayern ist, dass die Staatsregi­erung, anstatt das richterlic­he Urteil zu akzeptiere­n, unverzügli­ch die Kommunen auffordert­e, nun in eigener Zuständigk­eit das Alkoholver­bot mittels Erlass von Verbotszon­en durchzuset­zen.

Wenn das zur Leitlinie bayerische­r Politik wird und Söder, wie geschehen, im gleichen Atemzug den Bürgern vorwirft, sie würden bei den Corona-Beschränku­ngen nur Schlupflöc­her suchen, dann gute Nacht Demokratie- und Rechtsvers­tändnis in Bayern. Christian Heim, Kempten

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