Gegen das Urteil
Zu „Alkohol bleibt lokal verboten“(Bay ern) vom 22. Januar:
Ein gutes und starkes Zeichen für die Unabhängigkeit der bayerischen Justiz ist, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Staatsregierung erlassene bayernweit im öffentlichen Raum geltende Alkoholverbot außer Kraft gesetzt hat.
Ein schlechtes und beunruhigendes Zeichen für den Freistaat Bayern ist, dass die Staatsregierung, anstatt das richterliche Urteil zu akzeptieren, unverzüglich die Kommunen aufforderte, nun in eigener Zuständigkeit das Alkoholverbot mittels Erlass von Verbotszonen durchzusetzen.
Wenn das zur Leitlinie bayerischer Politik wird und Söder, wie geschehen, im gleichen Atemzug den Bürgern vorwirft, sie würden bei den Corona-Beschränkungen nur Schlupflöcher suchen, dann gute Nacht Demokratie- und Rechtsverständnis in Bayern. Christian Heim, Kempten