Datenschutz einschränken
Zu „Bayern hat kaum Erkenntnisse über CoronaHotspots“(Seite 1) vom 27. Januar:
Die Kanzlerin u. a. begründen die massiven Einschränkungen mit der Nachverfolgbarkeit der Infektionen. Damit die Gesundheitsämter die Nachverfolgung schaffen, muss die Fallzahl (Inzidenz) unter 50 gedrückt werden. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, wären die massiven Einschränkungen der Grundrechte auch nötig, wenn die Ämter eine deutlich höhere Inzidenz nachverfolgen könnten? Da dies wohl so ist, sollten Politik und Ämter schleunigst ihre Arbeitsweise in die digitale Welt transferieren. Damit könnten Infizierte gezielt in Quarantäne geschickt werden.
Die Betriebe und ihre Mitarbeiter werden massiv durch die pauschalen Einschränkungen geschädigt, dies trifft auch für die öffentlichen Haushalte zu. Sinnvoll wäre es, die Datenschutzverordnung einzuschränken anstatt so massiv die Grundrechte. Für die fast wirkungslose Corona-App wäre eine Tracking-App eine große Hilfe zur Nachverfolgung der Kontakte. Das Virus wird uns trotz Impfungen auch in mutierter Form erhalten bleiben.
Richard Geiger, Friedberg