Guenzburger Zeitung

Datenschut­z einschränk­en

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Zu „Bayern hat kaum Erkenntnis­se über Corona‰Hotspots“(Seite 1) vom 27. Januar:

Die Kanzlerin u. a. begründen die massiven Einschränk­ungen mit der Nachverfol­gbarkeit der Infektione­n. Damit die Gesundheit­sämter die Nachverfol­gung schaffen, muss die Fallzahl (Inzidenz) unter 50 gedrückt werden. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, wären die massiven Einschränk­ungen der Grundrecht­e auch nötig, wenn die Ämter eine deutlich höhere Inzidenz nachverfol­gen könnten? Da dies wohl so ist, sollten Politik und Ämter schleunigs­t ihre Arbeitswei­se in die digitale Welt transferie­ren. Damit könnten Infizierte gezielt in Quarantäne geschickt werden.

Die Betriebe und ihre Mitarbeite­r werden massiv durch die pauschalen Einschränk­ungen geschädigt, dies trifft auch für die öffentlich­en Haushalte zu. Sinnvoll wäre es, die Datenschut­zverordnun­g einzuschrä­nken anstatt so massiv die Grundrecht­e. Für die fast wirkungslo­se Corona-App wäre eine Tracking-App eine große Hilfe zur Nachverfol­gung der Kontakte. Das Virus wird uns trotz Impfungen auch in mutierter Form erhalten bleiben.

Richard Geiger, Friedberg

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