Guenzburger Zeitung

Gericht lehnt AfD‰Antrag auf Zwischenlö­sung ab

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Das Verwaltung­sgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenre­gelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsf­all durch das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahr­ens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischensc­hritt nicht nötig. Das Gericht stellte fest, angesichts der vom BfV abgegebene­n Erklärunge­n könnte sich eine Beobachtun­g mit nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln während der Dauer des Eilverfahr­ens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken – diese möglichen Folgen seien nicht derart gravierend, dass ein Hängebesch­luss notwendig wäre.

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