3000 Euro steuerfrei für CoronaHelfer
Mediziner, die in der Corona-Krise aushelfen, können die Regelung zum sogenannten Übungsleiterfreibetrag nutzen. Die gute Nachricht: Für eine solche Tätigkeit können im Jahr 2021 nun 3000 Euro steuerund sozialversicherungsfrei gezahlt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Im Vorjahr betrug der Maximalbetrag noch 2400 Euro. Die Regelung kommt für Ärzte im Ruhestand oder mit einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis infrage, die in der Corona-Krise eine Tätigkeit für ein Gesundheitsamt, ein Krankenhaus oder eine andere gemeinnützige Einrichtung ausüben und Patienten versorgen. Voraussetzung ist, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt, die Tätigkeit also nebenberuflich ausgeübt wird. Gleiches gilt für Pflegekräfte.