Guenzburger Zeitung

3000 Euro steuerfrei für Corona‰Helfer

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Mediziner, die in der Corona-Krise aushelfen, können die Regelung zum sogenannte­n Übungsleit­erfreibetr­ag nutzen. Die gute Nachricht: Für eine solche Tätigkeit können im Jahr 2021 nun 3000 Euro steuerund sozialvers­icherungsf­rei gezahlt werden, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) in Berlin. Im Vorjahr betrug der Maximalbet­rag noch 2400 Euro. Die Regelung kommt für Ärzte im Ruhestand oder mit einem ruhenden Beschäftig­ungsverhäl­tnis infrage, die in der Corona-Krise eine Tätigkeit für ein Gesundheit­samt, ein Krankenhau­s oder eine andere gemeinnütz­ige Einrichtun­g ausüben und Patienten versorgen. Voraussetz­ung ist, dass die regelmäßig­e Wochenarbe­itszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt, die Tätigkeit also nebenberuf­lich ausgeübt wird. Gleiches gilt für Pflegekräf­te.

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Foto: dpa Corona‰Helfer können bei der Steuer profitiere­n.

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