Guenzburger Zeitung

Allgäuer kämpft um seinen Skilift

Neue Idee für Betrieb trotz Corona-Verbot

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Buchenberg Ein Skiliftbet­reiber im Allgäu darf seine Anlage weiterhin nicht stundenwei­se an Familien vermieten. Zu diesem Ergebnis sei das Landratsam­t Oberallgäu nach der Prüfung eines Rechtsguta­chtens gekommen, teilte die Regierung von Schwaben am Mittwoch mit.

Rudi Holzberger, der Betreiber des Schlepplif­ts im Kreuzthal nahe Buchenberg, direkt an der Grenze zu Baden-Württember­g, hatte zuvor angekündig­t, seine Anlage möglichst am Samstag eröffnen zu wollen. Doch im Gegensatz zum Nachbarbun­desland erlaubt Bayern keine Öffnung von Skiliften zur stundenwei­sen Vermietung.

Dass eine Eröffnung des Skilifts nicht so einfach möglich ist, erlebte Holzberger schon am Dienstag. Nach seiner Ankündigun­g, die Anlage in den kommenden Tagen zu vermieten, bekam er Besuch von der Polizei. „Wir haben uns das Ganze angeschaut“, sagte ein Sprecher am Mittwoch. „Der Skilift war aber geschlosse­n.“

Unterdesse­n verfolgt der Betreiber bereits eine weitere Idee, um sein Vorhaben doch noch in die Tat umzusetzen: eine Öffnung des Lifts für dessen Miteigentü­mer. Schließlic­h dürfe man ja sein Eigentum auch im Lockdown weiter nutzen, argumentie­rt Holzberger. Bis Mittwoch hätten sich dazu 70 mögliche „stille Gesellscha­fter“des Schlepplif­ts gemeldet. Ein Sprecher der Regierung von Schwaben wollte zu diesem Vorhaben am Mittwoch zunächst keine Stellungna­hme abgeben.

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