Schlechte Nachricht für Bayerns Friseure
Bremens Friseure haben ein Schlupfloch in der Corona-Verordnung der Hansestadt entdeckt und kurzzeitig Hoffnung bei bayerischen Berufskollegen geschürt, dass ihnen das Haareschneiden bei Hausbesuchen erlaubt wäre. Die Friseurinnung der Hansestadt hatte ihre Mitglieder informiert, dass nach der dortigen Corona-Verordnung zwar Betriebe der nicht medizinischen Körperpflege geschlossen werden müssten, gleichzeitig aber Handwerks- und Dienstleistungen für zulässig erklärt wurden. Voraussetzung für Hausbesuche seien geeignete Hygienemaßnahmen. In Bayern sieht die Rechtslage jedoch anders aus: Laut der bayerischen Verordnung sind nicht die Betriebe geschlossen, sondern die betreffenden Dienstleistungen als solche verboten – unabhängig vom Ort des Geschehens.