Gericht stoppt Versandhändler
Sonntagsarbeit vor Weihnachten verboten
Leipzig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Sonntagsarbeit in der Weihnachtszeit beim USVersandhändler Amazon eine Absage erteilt. Es bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das eine Bewilligung der Sonntagsarbeit gekippt hatte. Amazon hatte 2015 für mehrere seiner Logistikzentren Sonntagsarbeit im Advent beantragt – und das mit den erhöhten Bestellungen im Weihnachtsgeschäft begründet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeit im Zentrum Rheinberg an zwei Sonntagen genehmigt. Dagegen hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt. Sonntagsarbeit ist laut Arbeitszeitgesetz nur ausnahmsweise bei „besonderen Verhältnissen“zulässig. „Besondere Verhältnisse sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein“, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Genau das sei bei Amazon der Fall gewesen. Bestellungen seien mit kurzfristigen Lieferversprechen („Same Day Delivery“) selbst angekurbelt worden. Auch am Standort Graben bei Augsburg hatte Amazon bereits Sonntagsarbeit beantragt, was vom Verwaltungsgericht Augsburg abgelehnt worden war.