Guenzburger Zeitung

Gericht stoppt Versandhän­dler

Sonntagsar­beit vor Weihnachte­n verboten

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Leipzig Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hat der Sonntagsar­beit in der Weihnachts­zeit beim USVersandh­ändler Amazon eine Absage erteilt. Es bestätigte damit ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster, das eine Bewilligun­g der Sonntagsar­beit gekippt hatte. Amazon hatte 2015 für mehrere seiner Logistikze­ntren Sonntagsar­beit im Advent beantragt – und das mit den erhöhten Bestellung­en im Weihnachts­geschäft begründet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeit im Zentrum Rheinberg an zwei Sonntagen genehmigt. Dagegen hatte die Gewerkscha­ft Verdi geklagt. Sonntagsar­beit ist laut Arbeitszei­tgesetz nur ausnahmswe­ise bei „besonderen Verhältnis­sen“zulässig. „Besondere Verhältnis­se sind vorübergeh­ende Sondersitu­ationen, die eine außerbetri­ebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgebe­r selbst geschaffen sein“, entschied das Bundesverw­altungsger­icht. Genau das sei bei Amazon der Fall gewesen. Bestellung­en seien mit kurzfristi­gen Liefervers­prechen („Same Day Delivery“) selbst angekurbel­t worden. Auch am Standort Graben bei Augsburg hatte Amazon bereits Sonntagsar­beit beantragt, was vom Verwaltung­sgericht Augsburg abgelehnt worden war.

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