Um NonFoodSortimente bahnt sich neuer Streit an
Große Supermärkte und Drogerien dürfen in Bayern wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht ein Verkaufsverbot für Teilsortimente bei Feneberg im Allgäu gekippt hatte, hat das bayerische Gesundheitsministerium seine Vollzugshinweise zu den CoronaRegeln angepasst. Zuvor hatten Supermärkte Regale mit Artikeln wie Spielwaren, Sportkleidung oder Haushaltswaren absperren müssen. Da Mischbetriebe nun alle Waren über den täglichen Bedarf hinaus anbieten dürfen, ist neuer Streit programmiert: Einzelhändler wie Spielzeugläden fühlen sich ungerecht behandelt.