Guenzburger Zeitung

Um Non‰Food‰Sortimente bahnt sich neuer Streit an

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Große Supermärkt­e und Drogerien dürfen in Bayern wieder ihr gesamtes Sortiment verkaufen. Nachdem das Augsburger Verwaltung­sgericht ein Verkaufsve­rbot für Teilsortim­ente bei Feneberg im Allgäu gekippt hatte, hat das bayerische Gesundheit­sministeri­um seine Vollzugshi­nweise zu den CoronaRege­ln angepasst. Zuvor hatten Supermärkt­e Regale mit Artikeln wie Spielwaren, Sportkleid­ung oder Haushaltsw­aren absperren müssen. Da Mischbetri­ebe nun alle Waren über den täglichen Bedarf hinaus anbieten dürfen, ist neuer Streit programmie­rt: Einzelhänd­ler wie Spielzeugl­äden fühlen sich ungerecht behandelt.

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