Guenzburger Zeitung

Schlüsseld­ienst darf Zwangslage nicht ausnutzen

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Unseriöse Schlüsseld­ienste nutzen die Lage von ausgesperr­ten Menschen immer wieder aus. Für eine einfache Türöffnung verlangen sie oft mehrere hundert Euro – und die Monteure setzen Betroffene vor Ort noch unter Druck. Ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) könnte die Rechte Betroffene­r stärken: Bisher war es juristisch umstritten, wann es sich um eine Zwangslage handelt. Muss in der Wohnung ein Kind sein oder der Herd eingeschal­tet? Nein, sagt der BGH: Das Ausgesperr­tsein an sich bedeutet eine Zwangslage. Damit ist klar: Schlüsseln­otdienste, die überhöhte Forderunge­n stellen, betreiben Wucher. Die Verbrauche­rzentralen raten, in solchen Fällen die Polizei zu rufen.

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