Schlüsseldienst darf Zwangslage nicht ausnutzen
Unseriöse Schlüsseldienste nutzen die Lage von ausgesperrten Menschen immer wieder aus. Für eine einfache Türöffnung verlangen sie oft mehrere hundert Euro – und die Monteure setzen Betroffene vor Ort noch unter Druck. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte die Rechte Betroffener stärken: Bisher war es juristisch umstritten, wann es sich um eine Zwangslage handelt. Muss in der Wohnung ein Kind sein oder der Herd eingeschaltet? Nein, sagt der BGH: Das Ausgesperrtsein an sich bedeutet eine Zwangslage. Damit ist klar: Schlüsselnotdienste, die überhöhte Forderungen stellen, betreiben Wucher. Die Verbraucherzentralen raten, in solchen Fällen die Polizei zu rufen.