CoronaDesinfektion: Wer muss zahlen?
André Heuck ist Biobäcker in Bobingen bei Augs burg. Als er vor zweieinhalb Jahren in Bobingen star tete, waren sie zu fünft in der Filiale. Heute be schäftigt Heuck 70 Mitarbeiter in fünf Betrieben mit dem Namen Cumpa num. Sein Motto: natürlich „bio“, Din kel statt hochgezüchtetem Weizen, keine Enzyme oder fertige Backmi schungen, alles Handarbeit. Dabei hatte der 40Jährige anderes im Sinn: „Mein Betrieb sollte eigentlich klein bleiben, weil das zu bio besser passt. Aber ich hatte Glück und habe enga gierte Mitarbeiter gefunden, denen gute Qualität und gutes Handwerk am Herzen liegen.“In Lehr und Wan derjahren auf der ganzen Welt er kannte er die Probleme, die die kon ventionelle Landwirtschaft im Zu sammenspiel mit der Klimakrise den Ackerböden bereitet. So gibt es für ihn keine Alternative mehr zu „bio“und politischem Engagement. (ansc)
Wenn eine Autowerkstatt ein Unfallfahrzeug vor und nach der Reparatur coronabedingt desinfiziert, darf sie nur einen Teil der Kosten in Rechnung stellen – und zwar jene, die für die Desinfektion vor der Abholung durch den Kunden anfallen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen (Az.: 1 C 687/20), auf das der ADAC hinweist. Im verhandelten Fall hatte eine Werkstatt zusätzlich 70 Euro für die Fahrzeug-Desinfektion nach der Annahme und vor der Rückgabe an den Kunden berechnet. Das Gericht erklärte, dass Desinfektion bei der Annahme für den Reparaturbetrieb eine interne Arbeitsschutzmaßnahme bedeute, die unter die Allgemeinkosten falle und keine eigenen Zahlungspflichten auslösen könne.