Guenzburger Zeitung

Aus drei mach eins

Was ist neu im Gebäudeene­rgiegesetz (GEG)?

- VON MELANIE MARTIN*

Wer ein Haus baut oder saniert, muss gesetzlich­e Regelwerke bezüglich des Energieein­satzes im Gebäude beachten. Schließlic­h spielt der Gebäudesek­tor eine wesentlich­e Rolle bei der Erreichung der Klimaziele der Bundesregi­erung. Aus diesem Grund wird der Einsatz von Energie und die Nutzung von Erneuerbar­en Energien im Gebäude zunehmend strenger geregelt.

Zuletzt waren die Regelungen auf drei Gesetze verteilt: das Energieein­spargesetz (EnEG), die Energieein­sparverord­nung (EnEV) und das erneuerbar­e Energien Wärmegeset­z (EEWärmeG). Dieses Nebeneinan­der sorgte für Probleme in der Anwendung und der Umsetzung der energetisc­hen Leitlinien für Gebäude, da sie teils im Widerspruc­h zueinander lagen. Seit 1. November 2020 gilt nun ein neues Gesetz für Bauherren, das Gebäudeene­rgiegesetz (GEG). Es führt die oben genannten Regelwerke zusammen und soll damit eine Vereinfach­ung bringen.

● Was regelt das GEG?

Das Gebäudeene­rgiegesetz legt fest, wie neu zu errichtend­e Gebäude energetisc­h beschaffen sein müssen. Dies umfasst sowohl den Wärmeund Kühlbedarf des Gebäudes - also Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung– als auch die Deckung des Energiebed­arfs durch erneuerbar­e Energien. Außerdem regelt das Gesetz, wie Bestandsge­bäude energetisc­h zu sanieren oder nachzurüst­en sind. Ein weiterer, wichtiger Regelungsb­ereich des GEG betrifft die Vorgaben zum Energieaus­weis von Gebäuden.

● Was bleibt gleich? Energetisc­he Standards für Neubauten ändern sich durch das neue Gesetz nicht. Insbesonde­re der Niedrigste­nergiestan­dard, der die Anforderun­g an Neubauten ab 2021 definiert, bleibt auf dem bisher bereits geltenden Standard. So bleibt eine Förderung zum Beispiel durch BAFA oder KfW weiterhin möglich, denn Förderunge­n dürfen nur für Maßnahmen erfolgen, die über die normale gesetzlich­e Verpflicht­ung hinausgehe­n. Dies wird aber 2023 nochmals überprüft, damit die Klimaziele für das Jahr 2030 erreicht werden.

● Was ändert sich durch das GEG?

Die Anforderun­gen an Gebäude wurden nicht wesentlich verschärft. Trotzdem gibt es einige Änderungen im Detail, die das neue Gesetz mit sich bringt:

• Die Nutzung erneuerbar­er Energie wird mit dem GEG im Neubau verpflicht­end. Dies ist zwar nicht neu, es wurden aber neue Möglichkei­ten für die Umsetzung geschaffen.

• Der Einbau neuer Ölheizunge­n wird nicht verboten. Ab 2026 müssen Ölheizunge­n jedoch mit der Nutzung Erneuerbar­er Energien kombiniert werden.

• Der energetisc­he Standard eines Neubaus wird durch ein neues, vereinfach­tes Berechnung­sverfahren ermittelt (Modellgebä­udeverfahr­en). Dies bringt für Bauherren eine Kostenentl­astung mit sich.

• Der Energieaus­weis für ein Gebäude gibt Bauherren, Käufern und Mietern eine Übersicht über den Energiebed­arf eines Gebäudes. Künftig muss dieser zusätzlich die CO2-Emissionen ausweisen, die durch den Energiebed­arf des Gebäudes entstehen.

• Ebenfalls neu ist, dass bei Hauskauf oder Sanierung ein Energieber­ater eingebunde­n werden muss, um eine kostenfrei­e Erstberatu­ng durchzufüh­ren. Dieses Beratungsg­espräch kann von Personen geführt werden, die zum Ausstellen von Energieaus­weisen berechtigt sind.

• Erstmals werden Bauherren verpflicht­et, vor Baubeginn eine „Erfüllungs­erklärung“erstellen zu lassen – egal ob neu gebaut, saniert oder erweitert wird. Sie dient als Nachweis dafür, dass alle Anforderun­gen des GEG eingehalte­n wurden.

Die Bundesregi­erung unterstütz­t private Haushalte dabei, ihre Energiebil­anz zu verbessern – unter anderem über die Bundesförd­erung für effiziente Gebäude (BEG), welche günstige Darlehen und Zuschüsse anbietet. Handwerksb­etriebe, die den Neubau oder die Sanierung umsetzen und dabei kompetent beraten, findet man in der Betriebsda­tenbank des Klimaschut­znetzwerke­s der HWK Schwaben unter www.klimaschut­z-hwk-schwaben.de.

*Melanie Martin ist Beauftragt­e für Innovation und Technologi­e bei der HWK Schwaben

 ?? Foto: Eisenhans, stock.adobe.com ?? Ob Sanierung oder Neubau: Seit November sind alle Regelungen, welche den Einsatz von Energie und die Nutzung von Erneuerbar­en Energien betreffen, im Gebäudeene­r‰ giegesetz (GEG) zusammenge­fasst.
Foto: Eisenhans, stock.adobe.com Ob Sanierung oder Neubau: Seit November sind alle Regelungen, welche den Einsatz von Energie und die Nutzung von Erneuerbar­en Energien betreffen, im Gebäudeene­r‰ giegesetz (GEG) zusammenge­fasst.

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