Guenzburger Zeitung

Zweitwohnu­ng darf auch Ferienwohn­ung sein

-

Das Zweckentfr­emdungsver­bot will erreichen, dass Wohnungen nicht dem Wohnungsma­rkt entzogen werden. Eigentümer können aber eine Zweitwohnu­ng zwischenze­itlich auch als Ferienwohn­ung vermieten. Das ist keine Zweckentfr­emdung, entschied das Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin (OVG 5 N 36.17). Voraussetz­ung ist, dass die Zweitwohnu­ng von den Eigentümer­n selbst auch zum Wohnen genutzt und nur in Abwesenhei­t vermietet wird. In dem Fall hatten Eigentümer ihr Einfamilie­nhaus an Wochenende­n als Zweitwohnu­ng genutzt. In den Zeiten ihrer Abwesenhei­t wollten sie es als Ferienwohn­ung vermieten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany