Lebendfallen müssen nicht überprüft werden
In unserem Artikel „Jäger sind keine begeisterten Katzentöter“vom 14. Januar schrieben wir fälschlicherweise, dass Lebendfallen regelmäßig von Spezialisten überprüft werden müssen. Das ist nicht korrekt. Nur Totschlagfallen müssen regelmäßig gewartet werden, wie Birgit Carnaghi vom Landratsamt bestätigte. Richtig ist allerdings, dass ein Jäger aufgestellte Lebendfallen zweimal täglich kontrollieren muss. (lrs)