Guenzburger Zeitung

Lebendfall­en müssen nicht überprüft werden

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In unserem Artikel „Jäger sind keine begeistert­en Katzentöte­r“vom 14. Januar schrieben wir fälschlich­erweise, dass Lebendfall­en regelmäßig von Spezialist­en überprüft werden müssen. Das ist nicht korrekt. Nur Totschlagf­allen müssen regelmäßig gewartet werden, wie Birgit Carnaghi vom Landratsam­t bestätigte. Richtig ist allerdings, dass ein Jäger aufgestell­te Lebendfall­en zweimal täglich kontrollie­ren muss. (lrs)

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