Fliegen: Maskenpflicht nun auch für Kinder
Die Maskenpflicht an Flughäfen und in Flugzeugen wurde noch einmal verschärft. Seit Montagmüssen Reisende ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord von Flugzeugen eine medizinische Maske tragen, teilt der Luftfahrtverband BDL mit. Erlaubt sind künftig sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Atemventil. Einfache Stoff- bzw. Alltagsmasken reichten nicht mehr aus, stellt der Luftfahrtverband klar. Ebenfalls unzulässig seien Gesichtsvisiere sowie einfache Mund-Nasen-Bedeckungen wie Schals. Diese verschärfte Maskenpflicht gilt in den für Passagiere und Gäste zugänglichen Bereichen der deutschen Flughäfen sowie an Bord der Flugzeuge der Fluggesellschaften Austrian, Brussels, Condor, Eurowings, Lufthansa, Swiss und Tuifly. (mai)