Hinrichtung im Bus
Afghane erhält nach der brutalen Messerattacke auf seine Ehefrau die Höchststrafe
Kempten Zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes hat das Kemptener Landgericht einen 38 Jahre alten Asylbewerber aus Afghanistan verurteilt. Der Mann hatte am Mittag des 6. Juli vergangenen Jahres seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, 27, in einem Linienbus bei Obergünzburg (Landkreis Ostallgäu) durch elf Messerstiche umgebracht.
Vorsitzender Richter Christoph Schwiebacher nannte die Tat im Linienbus eine „öffentliche Hinrichtung“. Der Mann habe von seiner Ehefrau und den vier Kindern uneingeschränkten Gehorsam verlangt. Er sei mit dem familiären Rollenverständnis nicht klargekommen, nachdem die Familie 2015 aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war. Während die Frau erfolgreich einen Deutschkurs absolvierte und hier auch Sozialkontakte knüpfte, habe sich der Angeklagte als Analphabet nicht verständigen können.
Spätestens im November 2019 spitzten sich die familiären Konflikte immer weiter zu. So warf der Angeklagte seiner Tochter einen Teller an den Kopf, weil diese etwas zu spät nach Hause kam. Auch gegenüber der Ehefrau kam es immer wieder zu Gewalttaten und Drohungen. Wegen der ständigen familiären Konflikte unternahm die 27-Jährige sogar zwei Suizidversuche.
Schließlich verließ der Angeklagte die gemeinsame Wohnung und zog zurück in ein Asylbewerberheim. Die Situation verschärfte sich weiter, nachdem dem Mann verboten worden war, Kontakt zu der Frau aufzunehmen oder sich ihrem Aufenthaltsort zu nähern.
Am Tag der Tat lauerte er seiner Frau im Linienbus von Kempten nach Obergünzburg auf. Er stach unvermittelt zu, kurz bevor die Frau aussteigen wollte. Durch das Einschreiten des Busfahrers wurde der Angriff beendet, doch für das Opfer kam jede Hilfe zu spät.
Das Gericht folgte mit der Verurteilung wegen Mordes und der Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte mindestens zwei Mordmerkmale als erfüllt gesehen: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Mit Blick auf das wiederholte Zustechen sprach der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von „überschießender Gewalt“. Der Angeklagte habe sich „aufgeschwungen, über Leben und Tod seiner Frau zu bestimmen“, erklärte der Vertreter der Nebenklage. Er habe mit seiner Tat nicht nur der Frau das Leben, sondern auch vier Kindern ihre Mutter genommen.
Der Verteidiger hatte gefordert, seinen Mandanten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu elf Jahren Haft zu verurteilen. Er kündigte nach dem Urteil an, einen Revisionsantrag stellen zu wollen.