Guenzburger Zeitung

Urteil: Fußfessel ist zumutbar

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Karlsruhe Verurteilt­e Straftäter, von denen nach der Haft noch eine Gefahr ausgeht, dürfen weiter per elektronis­cher Fußfessel überwacht werden. Das Bundesverf­assungsger­icht hat die Klagen eines Mörders und eines Vergewalti­gers abgewiesen. Begründung: Die Überwachun­g greife zwar tief in Grundrecht­e ein. Da sie dem Schutz anderer diene, sei sie aber zumutbar. Die Möglichkei­t, jemanden zum Tragen einer Fußfessel zu verpflicht­en, gibt es seit 2011. Sie wurde eingeführt, als wegen eines Urteils des Straßburge­r Menschenre­chtsgerich­tshofs Personen aus der Sicherungs­verwahrung entlassen werden mussten, die noch als gefährlich galten. Einige wurden von der Polizei rund um die Uhr bewacht. Die Fußfessel sollte das überflüssi­g machen.

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