Urteil: Fußfessel ist zumutbar
Karlsruhe Verurteilte Straftäter, von denen nach der Haft noch eine Gefahr ausgeht, dürfen weiter per elektronischer Fußfessel überwacht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen eines Mörders und eines Vergewaltigers abgewiesen. Begründung: Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein. Da sie dem Schutz anderer diene, sei sie aber zumutbar. Die Möglichkeit, jemanden zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten, gibt es seit 2011. Sie wurde eingeführt, als wegen eines Urteils des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs Personen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten, die noch als gefährlich galten. Einige wurden von der Polizei rund um die Uhr bewacht. Die Fußfessel sollte das überflüssig machen.