FC Liverpool darf nicht einreisen
Leipzig Der englische Fußball-Meister FC Liverpool darf für das Achtelfinal-Hinspiel der Champions League am 16. Februar bei RB Leipzig nicht nach Deutschland einreisen. Einen Sonderantrag der Sachsen lehnte die Bundespolizei ab. Leipzig muss nun eine Alternative vorschlagen. Der Bundesligist und Liverpool äußerten sich am Donnerstagabend zunächst nicht.
„Die von der Bundesregierung am zurückliegenden Freitag beschlossene Corona-Schutz-Verordnung sieht lediglich wenige Ausnahmen und keine Sonderregelungen für Profi-Sportler vor“, teilte eine BMI-Sprecherin mit. „Die Bundespolizei hat dem Verein RB Leipzig heute mitgeteilt, dass die geschilderte Fallkonstellation nicht unter die Ausnahmetatbestände fällt.“
Hintergrund ist die vorerst bis zum 17. Februar gültige Einreisesperre für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten, zu denen Großbritannien zählt. Das Rückspiel in Liverpool soll am 10. März stattfinden. Laut Regularien der Uefa ist die Heimmannschaft dafür verantwortlich, die Austragung des Spiels zu organisieren. Bis zum 8. Februar muss Klarheit herrschen. Im schlimmsten Fall kann das Spiel mit 0:3 gegen Leipzig gewertet werden.