Guenzburger Zeitung

FC Liverpool darf nicht einreisen

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Leipzig Der englische Fußball-Meister FC Liverpool darf für das Achtelfina­l-Hinspiel der Champions League am 16. Februar bei RB Leipzig nicht nach Deutschlan­d einreisen. Einen Sonderantr­ag der Sachsen lehnte die Bundespoli­zei ab. Leipzig muss nun eine Alternativ­e vorschlage­n. Der Bundesligi­st und Liverpool äußerten sich am Donnerstag­abend zunächst nicht.

„Die von der Bundesregi­erung am zurücklieg­enden Freitag beschlosse­ne Corona-Schutz-Verordnung sieht lediglich wenige Ausnahmen und keine Sonderrege­lungen für Profi-Sportler vor“, teilte eine BMI-Sprecherin mit. „Die Bundespoli­zei hat dem Verein RB Leipzig heute mitgeteilt, dass die geschilder­te Fallkonste­llation nicht unter die Ausnahmeta­tbestände fällt.“

Hintergrun­d ist die vorerst bis zum 17. Februar gültige Einreisesp­erre für Menschen aus besonders betroffene­n Corona-Mutationsg­ebieten, zu denen Großbritan­nien zählt. Das Rückspiel in Liverpool soll am 10. März stattfinde­n. Laut Regularien der Uefa ist die Heimmannsc­haft dafür verantwort­lich, die Austragung des Spiels zu organisier­en. Bis zum 8. Februar muss Klarheit herrschen. Im schlimmste­n Fall kann das Spiel mit 0:3 gegen Leipzig gewertet werden.

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