Guenzburger Zeitung

Festnetz‰Anbieter wechseln in drei Schritten

Wer mit seinem Telefon- und Internetan­schluss unzufriede­n ist, sollte sich nach einem anderen Provider umschauen. So funktionie­rt’s

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Beim Telefonier­en rauscht es ständig in der Leitung? Die Verbindung ins Internet lahmt? Und recht kostspieli­g ist der Vertrag auch noch? Es gibt viele Gründe, sich über seinen Festnetzan­bieter zu ärgern. Die gute Nachricht ist: Ein Wechsel ist einfach, wenn Verbrauche­r ein paar grundlegen­de Dinge beachten.

Der wichtigste Punkt: Die Kündigungs­frist nicht verpassen. „Jeden Monat ist auf der Rechnung ersichtlic­h, wie lange der Vertrag noch läuft und wann demnach spätestens gekündigt werden muss“, sagt Kathrin Körber von der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Es gilt also, sich rechtzeiti­g zu informiere­n und tätig zu werden. So klappt der Anbieterwe­chsel in drei Schritten:

● Schritt eins: die Recherche Wer wechseln will, sollte zunächst die Optionen der DSL- und Kabel-Anbieter,

die neben dem Internetau­ch den Telefon-Festnetzan­schluss bereitstel­len, recherchie­ren. „Nicht jeder Provider liefert dieselben Features am Wohnort des Kunden“, stellt Rainer Schuldt von der Zeitschrif­t Computer Bild klar.

Mit welchen Leistungen der Nutzer rechnen kann, lässt sich leicht herausfind­en: Alle wichtigen Telekommun­ikationsun­ternehmen bieten die Möglichkei­t, über eine Adresseing­abe festzustel­len, welche Maximalges­chwindigke­iten für das Internet am Wohnort anliegen.

● Schritt zwei: der neue Vertrag „In der Praxis ist es üblich, den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages zu beauftrage­n“, sagt Michael Reifenberg, Sprecher der Bundesnetz­agentur. Und idealerwei­se auch mit der Rufnummern­mitnahme, der sogenannte­n Portierung. „Tut man das nicht, erhält man eine neue Festnetznu­mmer und muss unter Umständen Freunde, Bekannte, Verwandte oder Geschäftsp­artner über den Wechsel informiere­n“, warnt

Schuldt. Wichtig: Die Portierung der Festnetznu­mmer ist nur möglich, wenn die Kundendate­n beim alten und neuen Anbieter komplett identisch sind – sonst kommt es zu Verzögerun­gen.

„Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht grundsätzl­ich Kosten“, sagt Reifenberg. Allerdings dürften Verbrauche­rn nur die Beträge in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.

● Schritt drei: der Tag X Idealerwei­se sollte am Tag X der Umstellung die Rufnummern­portierung bereits beendet und der neue Vertrag abgeschlos­sen sein. Körber empfiehlt: Erinnern Sie Ihren neuen Anbieter noch einmal daran, dem alten Anbieter die Kündigung und die Portierung zu übermittel­n.

Und was tut man, wenn der ganze Wechsel schiefgeht und man ohne Telefon und Internet dasteht? Von der Bundesnetz­agentur heißt es: „Der bisherige Anbieter darf nicht einfach seine Leistung einstellen.“Vielmehr müsse er den Anschluss grundsätzl­ich so lange weitervers­orgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlos­sen ist. „Wird die Leitung länger als einen Kalenderta­g unterbroch­en, muss der alte Anbieter den Verbrauche­r wieder aufnehmen“, erklärt Körber. Betroffene können sich bei Problemen rund um den Anbieterwe­chsel an den Verbrauche­rservice der Bundesnetz­agentur wenden.

Ist man eigentlich zufrieden mit der aktuellen Situation und will nur etwas Geld sparen, kann man auch versuchen, die Kündigung erst einmal nur anzudrohen, entweder per Telefon-Hotline oder online. „Hier lässt sich meistens angeben, ob man mit einem neuen Angebot kontaktier­t werden möchte“, erläutert Verbrauche­rschützeri­n Körber. So können sich die Konditione­n verbessern. Bernadette Winter, dpa

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Foto: Christin Klose, dpa Ein Griff zum Hörer genügt: Den Wechsel des Festnetz‰Anbieters kann man bequem per Telefon einläuten.

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