Guenzburger Zeitung

B16: Bald dreistreif­ig bei Gundelfing­en

Regierung von Schwaben veranlasst erste Schritte

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Gundelfing­en Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatliche­n Bauamts Krumbach ein Planfestst­ellungsver­fahren für den dreistreif­igen Ausbau der Bundesstra­ße 16 durch. Das Verfahren beinhaltet die Realisieru­ng eines rund 1,7 Kilometer langen Bauabschni­tts bei Peterswört­h. Dieser beginnt südlich der Anschlusss­telle Peterswört­h in Fahrtricht­ung Günzburg und reicht bis zur Höhe des Maxfelder Hofs.

Der Planungsab­schnitt ist Bestandtei­l eines durchgängi­gen Ausbaukonz­eptes für die B16 zwischen Günzburg und Donauwörth, das einen verkehrsge­rechten durchgängi­gen dreistreif­igen Ausbau der B16 mit alterniere­nden Überholstr­eifen vorsieht. Zur Verbesseru­ng der Verkehrssi­cherheit und des Verkehrsfl­usses auf dem knapp 1,7 Kilometer langen Abschnitt soll nach den eingereich­ten Planunterl­agen an die bestehende Trasse ein zusätzlich­er Fahrstreif­en angebaut werden. Außerdem sollen die bestehende­n Geh- und Radweg sowie straßenbeg­leitende öffentlich­e Feld- und Waldwege in diesem Bereich an die neue Situation angepasst werden.

Als ersten Verfahrens­schritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterl­agen vom 16. Februar bis 15. März in der Verwaltung­sgemeinsch­aft Gundelfing­en, der Stadt Dillingen, der Verwaltung­sgemeinsch­aft Wittisling­en sowie in der Gemeinde Buttenwies­en (Ausgleichs­fläche) zur allgemeine­n Einsicht ausgelegt werden. Daneben haben interessie­rte Bürger ab dem Beginn der Auslegung auch die Möglichkei­t, die Planunterl­agen auf der Internetse­ite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“einzusehen.

Nach Ablauf der Auslegungs­frist haben Betroffene dann bis zum 15. April 2021 Zeit, Einwendung­en zu erheben. Parallel zur öffentlich­en Auslegung erhalten auch die beteiligte­n öffentlich­en Stellen und Verbände Gelegenhei­t zur Stellungna­hme. Rechtzeiti­g erhobene Einwendung­en und Stellungna­hmen werden bei Bedarf in einem Erörterung­stermin behandelt. Dieser wird gegebenenf­alls gesondert bekannt gegeben. »

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