B16: Bald dreistreifig bei Gundelfingen
Regierung von Schwaben veranlasst erste Schritte
Gundelfingen Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Krumbach ein Planfeststellungsverfahren für den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 16 durch. Das Verfahren beinhaltet die Realisierung eines rund 1,7 Kilometer langen Bauabschnitts bei Peterswörth. Dieser beginnt südlich der Anschlussstelle Peterswörth in Fahrtrichtung Günzburg und reicht bis zur Höhe des Maxfelder Hofs.
Der Planungsabschnitt ist Bestandteil eines durchgängigen Ausbaukonzeptes für die B16 zwischen Günzburg und Donauwörth, das einen verkehrsgerechten durchgängigen dreistreifigen Ausbau der B16 mit alternierenden Überholstreifen vorsieht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses auf dem knapp 1,7 Kilometer langen Abschnitt soll nach den eingereichten Planunterlagen an die bestehende Trasse ein zusätzlicher Fahrstreifen angebaut werden. Außerdem sollen die bestehenden Geh- und Radweg sowie straßenbegleitende öffentliche Feld- und Waldwege in diesem Bereich an die neue Situation angepasst werden.
Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen vom 16. Februar bis 15. März in der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen, der Stadt Dillingen, der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen sowie in der Gemeinde Buttenwiesen (Ausgleichsfläche) zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Daneben haben interessierte Bürger ab dem Beginn der Auslegung auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“einzusehen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene dann bis zum 15. April 2021 Zeit, Einwendungen zu erheben. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten auch die beteiligten öffentlichen Stellen und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden bei Bedarf in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gegebenenfalls gesondert bekannt gegeben. »