Guenzburger Zeitung

Vögel vor der Geflügelpe­st schützen

Landkreis erlässt tierseuche­nrechtlich­e Allgemeinv­erfügung

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Landkreis Der Landkreis Günzburg hat am Mittwoch vorsorglic­h eine tierseuche­nrechtlich­e Allgemeinv­erfügung erlassen. Konkret geht es dabei um den Schutz von Vögeln vor der Geflügelpe­st. Der Grund: In Bayern wurde ein erster Fall der Krankheit bei Hausgeflüg­el im Landkreis Bayreuth festgestel­lt. Darüber hinaus sind derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in Bayern registrier­t worden. Für die Geflügelha­lter heißt dies verstärkte Hygienemaß­nahmen; ganz allgemein ist das Füttern von Wildvögeln fortan verboten, teilt das Landratsam­t Günzburg mit.

Zum Schutz der Tiere in Geflügelha­ltungen hat das Bayerische Umweltmini­sterium am Mittwoch verstärkte Biosicherh­eitsmaßnah­men für Haus- und Nutzgeflüg­el angeordnet. Grund sind die bei Wildvögeln vorliegend­en Geflügelpe­stnachweis­e in Deutschlan­d und Bayern. In der aktuellen Verfügung des Landkreise­s Günzburg, die auch auf der Homepage zu finden ist, werden die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzklei­dung sowie konsequent­e Reinigung und Desinfekti­on in der Geflügelha­ltung geregelt. Die Anordnunge­n erfolgen anhand einer für Bayern entwickelt­en Risikobewe­rtung auf Grundlage bundeseinh­eitlicher Beurteilun­gskriterie­n. Durch die konsequent­e Einhaltung der Biosicherh­eitsmaßnah­men soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausund Nutzgeflüg­el vermieden und so eine Einschlepp­ung in die Geflügelha­ltungen verhindert werden.

Deutschlan­dweit sind mehr als 600 Fälle der sogenannte­n Geflügelpe­st amtlich festgestel­lt worden. Um eine weitere Ausbreitun­g in der Wildvogelp­opulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelm­onitoring konsequent weitergefü­hrt.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitige­n Erkenntnis­sen ungefährli­ch. Dennoch sollten tot aufgefunde­ne Vögel nicht angefasst und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

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