Vögel vor der Geflügelpest schützen
Landkreis erlässt tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Landkreis Der Landkreis Günzburg hat am Mittwoch vorsorglich eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Konkret geht es dabei um den Schutz von Vögeln vor der Geflügelpest. Der Grund: In Bayern wurde ein erster Fall der Krankheit bei Hausgeflügel im Landkreis Bayreuth festgestellt. Darüber hinaus sind derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in Bayern registriert worden. Für die Geflügelhalter heißt dies verstärkte Hygienemaßnahmen; ganz allgemein ist das Füttern von Wildvögeln fortan verboten, teilt das Landratsamt Günzburg mit.
Zum Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen hat das Bayerische Umweltministerium am Mittwoch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Grund sind die bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern. In der aktuellen Verfügung des Landkreises Günzburg, die auch auf der Homepage zu finden ist, werden die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion in der Geflügelhaltung geregelt. Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausund Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.