Armes Deutschland (I)
Zu „Kinderarbeit?“(Bayern) vom 4.2.: Armes Deutschland! Ein Bußgeld zu verhängen, wenn ein Kind aus einer Musikerfamilie bei Auftritten mitwirkt? Was ist mit Mozart, Heintje und vielen anderen Kindern unter 14 Jahren, die in der Vergangenheit öffentlich auftraten? Oder die jährlichen Auftritte der Prinzen und Prinzessinnen beim Kinderfasching? Wenn man dies als Kinderarbeit einstuft, dann kann man sich auch die Frage stellen, wie eigentlich Schulkinder einzustufen sind, die ab dem sechsten Lebensjahr die Pflicht haben, in staatlichen Einrichtungen „tätig“zu sein und zu Hause noch Schulaufgaben erledigen müssen?
Franz Aurnhammer, Blindheim