Guenzburger Zeitung

Von Altersvors­orge bis Kinderbetr­euung

Bestimmte Belastunge­n geltend machen

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Wer Steuern zahlt, kann sich einen Teil davon vom Finanzamt zurückhole­n. Dazu müssen Steuerzahl­er bestimmte Ausgaben in ihrer Steuererkl­ärung geltend machen. Zum Beispiel Sonderausg­aben. „Private Ausgaben zählen bei der Steuer eigentlich nicht“, erklärt Marieke Einbrodt, Steuerexpe­rtin bei der Stiftung Warentest. Welche privaten Kosten steuerlich absetzbar sind, ist genau definiert. „Im Einkommens­teuergeset­z gibt es eine Liste“, sagt Udo Reuß, Steuerexpe­rte beim Verbrauche­rportal Finanztip. „Was nicht darauf steht, kann auch nicht abgesetzt werden.“

Die wichtigste Gruppe sind die Vorsorgeau­fwendungen. Dazu zählen zum Beispiel Beiträge zur Altersvors­orge, erklärt Erich Nöll vom Bundesverb­and der Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL). Außerdem können hier auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und zu anderen Versicheru­ngen berücksich­tigt werden. Kirchenste­uer

Die zweite Gruppe sind die sogenannte­n sonstigen Sonderausg­aben. „Hier lassen sich Kirchenste­uer, Spenden, Ausgaben

für Kinderbetr­euung oder Ausbildung­skosten absetzen“, erklärt Nöll. Beiträge zur Altersvors­orge werden in der Steuererkl­ärung in der Anlage Vorsorgeau­fwand notiert. „Das sind Ausgaben, die jeder hat - und sie lohnen sich“, erklärt Nöll. Eingetrage­n werden Beiträge zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung, zu einem berufsstän­dischen Versorgung­swerk oder zur Rürup-Rente. Absetzbar sind bis zu 23 712 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspart­ner gilt der doppelte Betrag. Das Finanzamt erkennt für das Steuerjahr 2019 88 Prozent der Ausgaben an, ab 2025 gilt der volle Betrag. Übrigens: „Die Pflicht, Belege direkt mit der Steuererkl­ärung an das Finanzamt zu schicken, ist passé. Aufheben müssen Steuerzahl­er ihre Unterlagen allerdings weiterhin“, sagt Einbrodt. Wird das Finanzamt bei einem Posten in der Steuererkl­ärung stutzig, wird es um entspreche­nde Rechnungen und Nachweise bitten. Bis zu ein Jahr nach dem Steuerbesc­heid ist es deshalb sinnvoll, die Unterlagen aufzuheben.

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Foto: www.studiolama­gica.de Sonderausg­aben sind ein großer Posten bei der Steuererkl­ärung. Wer sie geltend macht, kann seine Steuerschu­ld senken.

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