Mieter haben Kontrollrecht bei Nebenkostenabrechnung
Viele Mieter haben die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2019 erhalten. Beanstandungen muss der Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats vorbringen, nachdem er die Abrechnung erhalten hat. Das legt den Zeitpunkt fest, ab wann keine Einwände mehr möglich sind. Dennoch sollte der Mieter laut Mieterbund die Abrechnung daher umgehend nach Erhalt prüfen und dem Vermieter seine Einwände mitteilen.Dazu hat der Mieter das Recht die Originalrechnungen in den Büroräumen des Vermieters oder des Verwalters einzusehen. Der Mieter darf eine Person seines Vertrauens hinzuziehen. Er kann die beauftragte Person auch zur Belegeinsicht bevollmächtigen. Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme, kann der Mieter eine eventuelle Nachzahlung laut Mieterbund ablehnen. Neben den Rechnungen hat der Mieter auch das Recht auf Einsicht in die Zahlungsbelege, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 118/19). So kann er kontrollieren, ob die Rechnungsbeträge wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder Preisnachlässe vereinbart worden sind. Ein besonderes Interesse muss der Mieter dafür nicht darlegen.